Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 11.02.2003 - 8 S 93.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15635
OVG Berlin, 11.02.2003 - 8 S 93.02 (https://dejure.org/2003,15635)
OVG Berlin, Entscheidung vom 11.02.2003 - 8 S 93.02 (https://dejure.org/2003,15635)
OVG Berlin, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 8 S 93.02 (https://dejure.org/2003,15635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,15635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    AuslG 1990 § 8 Abs. 2 Satz 2; ; AuslG 1990 § 45 Abs. 1; ; AuslG 1990 § 46 Nr. 2; ; AuslG 1990 § 92 Abs. 2 Nr. 2; ; Beschluss des Assoziationsrates EWG/Türkei ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Regulärer Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates i.S.d. Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 ; Erwerb eines beschäftigungsbedingten europarechtlichen Aufenthaltsrechts ; Als Werkvertragsarbeitnehmer auf einer Baustelle in Deutschland tätiger türkischer Maurer; Anstellung bei türkischem ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 526
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 26.11.1998 - C-1/97

    Birden / Stadtgemeinde Bremen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit …

    Auszug aus OVG Berlin, 11.02.2003 - 8 S 93.02
    Durch die Verwendung des Begriffs der Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt werden daher die durch Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 verliehenen Rechte nicht in dem Sinn eingeschränkt, dass hierdurch eine zusätzliche Voraussetzung aufgestellt wird, die sich von der Ausübung einer ordnungsgemäßen (legalen) Beschäftigung durch den Betreffenden während eines bestimmten Zeitraums unterscheidet (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. September 2000 - 1 C 13.00 - a.a.O. im Anschluss an EuGH, Urteil vom 26. November 1998 - Rs. C-1/97 - , InfAuslR 1999, 6).

    Für die Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zum regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 kommt es darauf an, ob das Arbeitsverhältnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats lokalisiert werden kann oder eine hinreichend enge Verknüpfung mit diesem Gebiet aufweist, wobei insbesondere der Ort der Einstellung des türkischen Arbeitnehmers, das Gebiet, in dem oder von dem aus die Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis ausgeübt wird, und die nationalen Vorschriften im Bereich des Arbeitsrechts und der sozialen Sicherheit zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH, Urteile vom 6. Juni 1995 - Rs. C-43/93 - , NVwZ 1995, 1093 [1094]; vom 30. September 1997 - Rs. C-98/96 - , InfAuslR 1997, 434 [436] = NVwZ 1999, 286; und vom 26. November 1998 a.a.O. ).

  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 13.00

    Assoziationsratsbeschluss; Arbeitnehmer; Arbeitsmarkt, regulärer; …

    Auszug aus OVG Berlin, 11.02.2003 - 8 S 93.02
    Aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 erwachsen einem türkischen Arbeitnehmer nicht nur beschäftigungsrechtliche Ansprüche, sondern zugleich auch diejenigen aufenthaltsrechtlichen Ansprüche, derer er bedarf, um seine beschäftigungsrechtlichen Ansprüche effektiv wahrzunehmen (stdg. Rspr. des EuGH und des BVerwG, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2000 - 1 C 13.00 -, NVwZ 2001, 333 m.w.N.).

    Durch die Verwendung des Begriffs der Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt werden daher die durch Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 verliehenen Rechte nicht in dem Sinn eingeschränkt, dass hierdurch eine zusätzliche Voraussetzung aufgestellt wird, die sich von der Ausübung einer ordnungsgemäßen (legalen) Beschäftigung durch den Betreffenden während eines bestimmten Zeitraums unterscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2000 - 1 C 13.00 - a.a.O. im Anschluss an EuGH, Urteil vom 26. November 1998 - Rs. C-1/97 - , InfAuslR 1999, 6).

  • EuGH, 09.08.1994 - C-43/93

    Vander Elst / Office des migrations internationales

    Auszug aus OVG Berlin, 11.02.2003 - 8 S 93.02
    Für die Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zum regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 kommt es darauf an, ob das Arbeitsverhältnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats lokalisiert werden kann oder eine hinreichend enge Verknüpfung mit diesem Gebiet aufweist, wobei insbesondere der Ort der Einstellung des türkischen Arbeitnehmers, das Gebiet, in dem oder von dem aus die Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis ausgeübt wird, und die nationalen Vorschriften im Bereich des Arbeitsrechts und der sozialen Sicherheit zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH, Urteile vom 6. Juni 1995 - Rs. C-43/93 - , NVwZ 1995, 1093 [1094]; vom 30. September 1997 - Rs. C-98/96 - , InfAuslR 1997, 434 [436] = NVwZ 1999, 286; …und vom 26. November 1998 a.a.O. ).
  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis …

    Auszug aus OVG Berlin, 11.02.2003 - 8 S 93.02
    Über ein solches Aufenthaltsrecht verfügt der türkische Arbeitnehmer nicht, der seine Aufenthaltserlaubnis nur auf Grund unrichtiger Angaben erhalten hat, wie hier durch die Täuschung des Landeseinwohneramts über das Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft mit seiner deutschen Ehefrau (EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - Rs. C-285/95 - , DVBl. 1997, 894); dabei kommt es nicht darauf an, ob der betreffende Arbeitnehmer wegen der Täuschung strafrechtlich belangt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1998 - 1 C 27.96 - DVBl. 1998, 1028 [1031/1032] = NVwZ 1999, 775).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus OVG Berlin, 11.02.2003 - 8 S 93.02
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH setzt die Ordnungsmäßigkeit einer Beschäftigung i.S.v. Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position des türkischen Arbeitnehmers auf dem deutschen Arbeitsmarkt und damit das Bestehen eines unbestrittenen Aufenthaltsrechts voraus (EuGH, Urteil vom 20. September 1990 - Rs. C-192/89 - , InfAuslR 1991, 2 [5] = NVwZ 1991, 255 [256/257] und seitdem stdg.
  • EuGH, 06.06.1995 - C-434/93

    Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus OVG Berlin, 11.02.2003 - 8 S 93.02
    Für die Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zum regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 kommt es darauf an, ob das Arbeitsverhältnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats lokalisiert werden kann oder eine hinreichend enge Verknüpfung mit diesem Gebiet aufweist, wobei insbesondere der Ort der Einstellung des türkischen Arbeitnehmers, das Gebiet, in dem oder von dem aus die Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis ausgeübt wird, und die nationalen Vorschriften im Bereich des Arbeitsrechts und der sozialen Sicherheit zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH, Urteile vom 6. Juni 1995 - Rs. C-43/93 - , NVwZ 1995, 1093 [1094]; vom 30. September 1997 - Rs. C-98/96 - , InfAuslR 1997, 434 [436] = NVwZ 1999, 286; …und vom 26. November 1998 a.a.O. ).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-285/95

    Kol / Land Berlin

    Auszug aus OVG Berlin, 11.02.2003 - 8 S 93.02
    Über ein solches Aufenthaltsrecht verfügt der türkische Arbeitnehmer nicht, der seine Aufenthaltserlaubnis nur auf Grund unrichtiger Angaben erhalten hat, wie hier durch die Täuschung des Landeseinwohneramts über das Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft mit seiner deutschen Ehefrau (EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - Rs. C-285/95 - , DVBl. 1997, 894); dabei kommt es nicht darauf an, ob der betreffende Arbeitnehmer wegen der Täuschung strafrechtlich belangt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1998 - 1 C 27.96 - DVBl. 1998, 1028 [1031/1032] = NVwZ 1999, 775).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-355/93

    Eroglu / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Berlin, 11.02.2003 - 8 S 93.02
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist (seit dem Urteil vom 5. Oktober 1994 - Rs. C-355/93 -, InfAuslR 1994, 385 ff. = NVwZ 1995, 53 f. ) geklärt, dass ein türkischer Arbeitnehmer seine Ansprüche aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 verliert, wenn er zwar in die Rechtsposition aus dem 1. Spiegelstrich hineingewachsen ist, aber vor dem Erreichen der Anspruchsvoraussetzungen zumindest des 2. Spiegelstrichs seinen Arbeitgeber wechselt (Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 1999 - OVG 8 N 10.99 - und vom 15. Januar 2002 - OVG 8 SN 214.00 - sowie Benassi, InfAuslR 1998, 473 [480]; vgl. auch Allgemeine Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, InfAuslR 1999, 13 [19]).
  • EuGH, 30.09.1997 - C-98/96

    Ertanir / Land Hessen

    Auszug aus OVG Berlin, 11.02.2003 - 8 S 93.02
    Für die Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zum regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 kommt es darauf an, ob das Arbeitsverhältnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats lokalisiert werden kann oder eine hinreichend enge Verknüpfung mit diesem Gebiet aufweist, wobei insbesondere der Ort der Einstellung des türkischen Arbeitnehmers, das Gebiet, in dem oder von dem aus die Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis ausgeübt wird, und die nationalen Vorschriften im Bereich des Arbeitsrechts und der sozialen Sicherheit zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH, Urteile vom 6. Juni 1995 - Rs. C-43/93 - , NVwZ 1995, 1093 [1094]; vom 30. September 1997 - Rs. C-98/96 - , InfAuslR 1997, 434 [436] = NVwZ 1999, 286; …und vom 26. November 1998 a.a.O. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2001 - 11 S 1463/00

    Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt

    Auszug aus OVG Berlin, 11.02.2003 - 8 S 93.02
    Dass er auf einer Baustelle in Deutschland vorübergehend beschäftigt war, genügt dafür allein nicht (vgl. VGH BW, Beschluss vom 7. Juni 2001 - 11 S 1463.00 - InfAuslR 2001, 314 = NVwZ-RR 2001, 791 im Fall einer in der Türkei angestellten und dort sozialversicherten Lehrkraft für muttersprachlichen Unterricht an einer deutschen Schule).
  • VG Düsseldorf, 26.06.2012 - 27 K 3704/11

    Widerruf Flüchtling Niederlassungserlaubnis gleichwertig Lebensunterhalt Ausnahme …

    Rn. 56 Vgl. EuGH, Urteile vom 5. Oktober 1994 - C-335/95 -, juris (…Rn. 12 ff.), 29. Mai 1997 - C-386/95 -, juris (…Rn. 21 ff.) und 10. Januar 2006 - C-230/03 -, juris (…Rn. 36 ff.); OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2006 - 19 B 1224/05 - OVG NRW, Urteil vom 22. Februar 2011 - 18 A 1603/10 -, juris (…Rn. 30); OVG Berlin, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 8 S 93.02 -, juris (…Rn. 11).
  • VG Düsseldorf, 05.11.2020 - 8 K 15409/17

    Ordnungsgemäße Beschäftigung; Student; studienvorbereitende Maßnahmen; …

    Rn. 79 OVG Berlin, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 8 S 93/02 -, in: NVwZ-RR 2003, 526 (527);VG E. , Beschlüsse vom 10. Dezember 1997 - 24 L 4611/97 -, vom 19. Oktober 1998- 24 L 4460/98 - und vom 5. März 1999 - 24 L 1716/98 - (nicht veröffentlicht); BVerwG, Urteilevom 17. Juni 1998 - 1 C 27.96 -, unter: wolterskluwer-online.de (…Rn. 54), vom 14. Mai 2013- 1 C 16.12 -, unter: bverwg.de (…Rn. 19) und vom 29. Mai 2018 - 1 C 17.17 -, unter: bverwg.de (…Rn. 17), zu VGH Mannheim, Urteil vom 17. Mai 2017 - 11 S 341/17 -, unter: lrbw.juris.de (…Rn. 77); Benassi, ARB 1/80 - Der aktuelle Stand der Rechtsprechung, in: InfAuslR 1998, 473 (479); Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht (…13. Auflage), Rn. 63 zu ARB 1/80 Art. 6; einschränkend Oberhäuser, in: Ausländerrecht (…2. Auflage), Rn. 17 zu ARB 1/80 Artikel 6.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Berlin
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht