Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 10.01.1984 - 8 Sa 1706/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2005 - 11 Sa 824/04
Darlegungslast des Arbeitgebers bei Abänderung einzelvertraglicher Vereinbarungen …
Danach hat der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die Behauptung, es liege ein Pflichtenverstoß vor, d.h. der Arbeitgeber trägt die Beweislast für die Behauptung, die der Abmahnung zugrunde liegenden Tatsachen seien richtig (vgl. hierzu z.B. LAG Bremen, 06.03.1992, NZA 1992, 694; LAG Düsseldorf, 10.01.1984, AZ: 8 SA 1706/83; LAG München, 22.12.1982, AZ: 9 Sa 740/81). - LAG Düsseldorf, 10.09.2009 - 13 Sa 484/09
Abmahnung muss konkret sein!
Der sie treffenden Beweislast (vgl. BAG 17. September 1998 - 8 AZR 175/97 - NZA 1999, 141; LAG Düsseldorf 10. Januar 1984 - 8 Sa 1706/83 - juris) ist die Beklagte nicht nachgekommen.
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