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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 05.05.1983 - 8 Sa 255/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,712
LAG Hamm, 05.05.1983 - 8 Sa 255/83 (https://dejure.org/1983,712)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.05.1983 - 8 Sa 255/83 (https://dejure.org/1983,712)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. Mai 1983 - 8 Sa 255/83 (https://dejure.org/1983,712)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigung; Beschäftigungsanspruch; Betriebsratsanhörung

Papierfundstellen

  • ZIP 1983, 1502
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 900/03

    Übergabe einer Kündigung in Kopie statt im Original

    Der Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung, der nach heutigem Verständnis zusammen mit dem Vergütungsanspruch eine Einheit bildet und in der Bündelung dieser Berechtigungen den Hauptanspruch des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis im Sinne des § 611 BGB ausmacht (LAG Hamm v. 05.05.1983 - 8 Sa 255/83, EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 52), kann - wenn die Wirksamkeit der Kündigung festgestellt wird - nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden.

    Der Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung, der nach heutigem Verständnis zusammen mit dem Vergütungsanspruch eine Einheit bildet und in der Bündelung dieser Berechtigungen den Hauptanspruch des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis im Sinne des § 611 BGB ausmacht (LAG Hamm v. 05.05.1983 - 8 Sa 255/83, EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 52; LAG Hamm v. 11.03.1999 - 4 Sa 34/98, ZInsO 1999, 424; LAG Hamm v. 11.03.1999 - 4 Sa 966/98, ZInsO 1999, 424; LAG Hamm v. 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99, ZInsO 2000, 467), kann -wenn die Wirksamkeit der Kündigung festgestellt wird - nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden.

  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98
    Es handelt sich bei diesen Berechtigungen in ihrer Bündelung um das, was den Hauptanspruch des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis ausmacht ( LAG Hamm vom 05.05.1983 - 8 Sa 255/83 , EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 52 = ZIP 1983, 150).

    Es handelt sich bei diesen Berechtigungen in ihrer Bündelung um das, was den Hauptanspruch des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis ausmacht ( LAG Hamm vom 05.05.1983 - 8 Sa 255/83 , a.a.O.).

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