Rechtsprechung
| LAG Sachsen-Anhalt, 10.04.1996 - 8 Sa 892/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berufungsverfahren ; Außergerichtlicher Vergleich ; Berufungsrücknahme ; Kostenfolge ; Förmliche Beendigung des Berufungsverfahrens; Kostenbelastung ; Obsiegen einer Partei
Verfahrensgang
- ArbG Halle, 31.01.1996 - 11 Ca 1775/95
- LAG Sachsen-Anhalt, 10.04.1996 - 8 Sa 892/95
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 29.05.1998 - 4 Sa 1403/97
Kostentragung bei Klagerücknahme nach Erlass des Urteils vor und nach Einlegung …
Haben allerdings die Prozeßparteien in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich auch die Klagerücknahme vereinbart, ohne eine ausdrückliche Kostenregelung zu treffen, so soll die Interessenlage es gebieten, daß nach der Klagerücknahme sich die Kostenlast nach § 98 ZPO und nicht nach § 269 Abs. 3 ZPO richtet, ( OLG Bamberg vom 29.07.1982 - 5 W 35/82, VersR 1983, 563; OLG Hamm vom 10.02.1992 - 17 U 159/91, JurBüro 1992, 424; LAG - 5 - Schleswig-Holstein vom 02.09.1988 - 4 Sa 258/88, n.v.; OLG München vom 23.06.1975 - 10 W 1114/75, VersR 1976, 395 [OLG Köln 14.07.1975 - 1 U 184/74]; LAG Schleswig-Holstein vom 18.04.1996 - 4 Sa 63/95, n.v.; siehe auch LAG Sachsen-Anhalt vom 10.04.1996 - 8 Sa 892/95, n.v.).
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