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Weitere Entscheidung unten: LG Mainz, 18.07.2014

Rechtsprechung
   LG Hannover, 12.11.2014 - 8 T 46/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44685
LG Hannover, 12.11.2014 - 8 T 46/14 (https://dejure.org/2014,44685)
LG Hannover, Entscheidung vom 12.11.2014 - 8 T 46/14 (https://dejure.org/2014,44685)
LG Hannover, Entscheidung vom 12. November 2014 - 8 T 46/14 (https://dejure.org/2014,44685)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    § 765a ZPO
    Vollstreckungsschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Vollstreckungsschutz aufgrund nicht angezeigter Untermietverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 395
  • NZM 2015, 170
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des …

    Auszug aus LG Hannover, 12.11.2014 - 8 T 46/14
    Anzuwenden ist § 765a ZPO nur in besonders gelagerten Fällen, und zwar nur dann, wenn im Einzelfall das Vorgehen des Gläubigers nach Abwägung der beiderseitigen Belange zu einem ganz untragbaren Ergebnis führen würde (BGH NJW 2005, 1859 ff.).
  • LG Stuttgart, 05.12.2017 - 19 T 460/17

    Räumungsvollstreckung: Angriffsrichtung eines Vollstreckungsschutzantrags; …

    Vielmehr bedeutet die gesetzliche Wendung "mit den guten Sitten nicht vereinbar", dass die den Schuldner im Einzelfall konkret treffenden Nachteile auch unter Berücksichtigung der gegenläufigen Interessen des Gläubigers von einem Gewicht sein müssen, welches von der jeweiligen vollstreckungsrechtlichen Eingriffsermächtigung zwar noch nach ihrem Wortlaut, nicht aber nach dem - verfassungsrechtlich zulässigen - Regelungswillen des Gesetzgebers abgedeckt wird (BGH NJW 2013, 3312; MDR 2011, 195; LG Hannover NZM 2015, 170).
  • LG Stuttgart, 17.11.2020 - 19 T 294/20

    Zwangsvollstreckungsrechtliches Räumungsverfahren

    So bedeutet die gesetzliche Wendung " mit den guten Sitten nicht vereinbar ", dass die den Schuldner im Einzelfall konkret treffenden Nachteile auch unter Berücksichtigung der gegenläufigen Interessen des Gläubigers von einem Gewicht sein müssen, welches von der jeweiligen vollstreckungsrechtlichen Eingriffsermächtigung zwar noch nach ihrem Wortlaut, nicht aber nach dem - verfassungsrechtlich zulässigen - Regelungswillen des Gesetzgebers abgedeckt wird (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2013 - IX ZB 50/12; Beschluss vom 02. Dezember 2010 - IX ZB 120/10; LG Stuttgart, Beschluss vom 05. Dezember 2017 - 19 T 460/17; LG Hannover, Beschluss vom 12. November 2014 - 8 T 46/14).
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Rechtsprechung
   LG Mainz, 18.07.2014 - 8 T 46/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,51030
LG Mainz, 18.07.2014 - 8 T 46/14 (https://dejure.org/2014,51030)
LG Mainz, Entscheidung vom 18.07.2014 - 8 T 46/14 (https://dejure.org/2014,51030)
LG Mainz, Entscheidung vom 18. Juli 2014 - 8 T 46/14 (https://dejure.org/2014,51030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters hinsichtlich Vergütungszuschlags aufgrund Betriebsfortführung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Pauschaler Vergütungszuschlag für Inflation und generelle Mehrbelastung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus LG Mainz, 18.07.2014 - 8 T 46/14
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11. Mai 2006 (BGH IX ZB 249/04) ist für den gesamten Zuschlag eine im Ergebnis angemessene Gesamtwürdigung mit nachvollziehbarer Begründung maßgebend.

    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11. Mai 2006 (BGH IX ZB 249/04) ergibt sich, dass das Amtsgericht, auch wenn es einzelne Zu- und Abschläge festsetzt, anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogene Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag festlegen muss.

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Festsetzung eines Zuschlags für …

    Auszug aus LG Mainz, 18.07.2014 - 8 T 46/14
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 8. März 2012 (BGH IX ZB 162/11) ist maßgebend, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand.
  • BGH, 12.05.2011 - IX ZB 143/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Zumessung eines Zuschlags wegen …

    Auszug aus LG Mainz, 18.07.2014 - 8 T 46/14
    Die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters rechtfertigt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes regelmäßig einen Abschlag von der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters, da sämtliche Tätigkeiten, die ein vorläufiger Insolvenzverwalter bereits erbracht hat, von dem endgültigen Verwalter nicht mehr zu erbringen sind bzw. er auf diesen aufbauen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2011- IX ZB 143/08 , Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV § 3 Rn. 113).
  • BGH, 11.03.2010 - IX ZB 122/08

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Kürzung von Zuschlägen wegen …

    Auszug aus LG Mainz, 18.07.2014 - 8 T 46/14
    Dies ergibt sich nicht zuletzt aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10. März 2010 (BGH IX ZB 122/08).
  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 55/06

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei langer Verfahrensdauer, Übertragung der …

    Auszug aus LG Mainz, 18.07.2014 - 8 T 46/14
    Diese Tätigkeit ist in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007, IX ZB 55/06 ), dass die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Sachverhalte bis zur Anzahl von 20 Arbeitnehmern einen Normalfall darstellt, als Sonderaufgabe im Rahmen der Betriebsfortführung zu werten.
  • LG Heilbronn, 19.07.2013 - 1 T 255/13
    Auszug aus LG Mainz, 18.07.2014 - 8 T 46/14
    Allerdings erlaubt § 3 Abs. 1 InsVV lediglich die Einbindung individueller, konkret tätigkeitsbezogener Merkmale, um den Erfordernissen einer auf den Umfang und die Schwierigkeit abstellenden angemessenen Vergütung im jeweiligen Einzelfall gerecht zu werden (…Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV § 3 Rn. 1, LG Heilbronn, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 1 T 255/13).
  • LG Fulda, 22.04.2025 - 5 T 63/25

    Kein 45 %iger Abschlag auf die Vergütung bei Vereinnahmung eines Betrages i. H. …

    Der Insolvenzverwalter hat die konkretisierte tatsächliche Mehrarbeit nachvollziehbar und konkret darzulegen und zu begründen, warum bei Nichtfestsetzung ein Missverhältnis entstünde, das eine Beschränkung auf die einfache Regelvergütung als unzumutbar erscheinen lassen würde (vgl. LG Mainz, Beschl. v. 18.07.2014 - 8 T 46/14;… Haarmeyer/Mock, in Haarmeyer/Mock, Vergütung in Krise, Sanierung und Insolvenz, 7. Aufl. 2024, § 3 InsVV, Rn. 19).
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