Rechtsprechung
| LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2011 - 8 T 5263/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Erfolgsaussichtsprüfung für einen Prozesskostenhilfeantrag im Regressprozess der Kfz-Haftpflichtversicherung: Arglist des Versicherungnehmers bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
- rabüro.de
Es gibt keinen Rechtssatz, dass unerlaubtes Entfernen vom Unfallort stets versicherungsrechtlich arglistig ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2011 - 8 T 5263/11
Vergleichbar gibt es auch keinen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung einer vom Versicherer gestellten Frage in einem Versicherungsantrag immer und nur in der Absicht erfolgt, auf den Willen des Versicherers einzuwirken (BGH VersR 2009, 968).Der Versicherungsnehmer muss vorsätzlich handeln, indem er bewusst und willentlich auf die Entscheidung des Versicherers einwirkt (BGH VersR 2009, 968 m.w.N.;… zuletzt auch BGH Urt. v. 22.06.2011 - IV ZR 174/09).
Es reicht aus, dass er einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, etwa indem er Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Deckungsansprüche ausräumen will und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH VersR 2009, 968;… BGH Urt. v. 22.06.2011 - IV ZR 174/09).
- BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00
Klärung schwieriger Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2011 - 8 T 5263/11
Das Prozesskostenhilfe-Verfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (BVerfG NJW 2000, 1936).Dies bedeutet zugleich, dass Prozesskostenhilfe verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, aber fern liegend ist (BVerfG NJW 2000, 1936).
Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit mit der bemittelten Partei läuft es dabei zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (BVerfG NJW 2000, 1936; BVerfG NJW 2008, 1060; BVerfG NJW 2010, 1657).
- LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10
Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsfreiheit bei arglistiger Verletzung der …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2011 - 8 T 5263/11
So hätten auch das LG Düsseldorf (20 S 7/10) und das LG Saarbrücken (13 S 75/10) entschieden, dass der Versicherungsnehmer/Versicherte bei einer "Unfallflucht" stets arglistig handele.Gemessen am Vorstehenden kann der Hinweis auf die Entscheidungen der LG Düsseldorf (MDR 2010, 1319; 20 S 7/10) und LG Saarbrücken (NZV 2011, 255; 13 S 75/10) zur Begründung eines arglistigen Verhaltens des Beklagten eine Ablehnung der Prozesskostenhilfe nicht rechtfertigen.
So lässt auch die Entscheidung des LG Saarbrücken (NZV 2011, 255) die Frage, ob derjenige, der vorsätzlich gegen seine vertragliche Wartepflicht verstößt, in der Regel auch arglistig handelt, ausdrücklich offen.
- BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07
Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2011 - 8 T 5263/11
Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit mit der bemittelten Partei läuft es dabei zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (BVerfG NJW 2000, 1936; BVerfG NJW 2008, 1060; BVerfG NJW 2010, 1657).Kommt also eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und es liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würde, kann Prozesskostenhilfe nicht versagt werden (BVerfG NJW 2008, 1060).
- BGH, 22.06.2011 - IV ZR 174/09
Versicherungsrecht: Wiederholung der Belehrung über die Rechtsfolgen einer …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2011 - 8 T 5263/11
Der Versicherungsnehmer muss vorsätzlich handeln, indem er bewusst und willentlich auf die Entscheidung des Versicherers einwirkt (BGH VersR 2009, 968 m.w.N.; zuletzt auch BGH Urt. v. 22.06.2011 - IV ZR 174/09).Es reicht aus, dass er einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, etwa indem er Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Deckungsansprüche ausräumen will und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH VersR 2009, 968; BGH Urt. v. 22.06.2011 - IV ZR 174/09).
- LG Düsseldorf, 18.06.2010 - 20 S 7/10
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort führt zur Leistungsfreiheit des …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2011 - 8 T 5263/11
So hätten auch das LG Düsseldorf (20 S 7/10) und das LG Saarbrücken (13 S 75/10) entschieden, dass der Versicherungsnehmer/Versicherte bei einer "Unfallflucht" stets arglistig handele.Gemessen am Vorstehenden kann der Hinweis auf die Entscheidungen der LG Düsseldorf (MDR 2010, 1319; 20 S 7/10) und LG Saarbrücken (NZV 2011, 255; 13 S 75/10) zur Begründung eines arglistigen Verhaltens des Beklagten eine Ablehnung der Prozesskostenhilfe nicht rechtfertigen.
- BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 365/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2011 - 8 T 5263/11
Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit mit der bemittelten Partei läuft es dabei zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (BVerfG NJW 2000, 1936; BVerfG NJW 2008, 1060; BVerfG NJW 2010, 1657). - BGH, 04.04.2001 - IV ZR 63/00
Unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls in der …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2011 - 8 T 5263/11
Die Beweislast trifft insoweit den Beklagten (…Prölss/Martin/Prölss, VVG 28. Aufl. § 28 Rn. 147, 151; vgl. auch BGH VersR 2001, 756 zum alten Recht). - BGH, 21.04.1970 - VI ZR 226/68
Klage auf Schadensersatz wegen Verursachung eines Verkehrsunfalls - Rückgriff der …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2011 - 8 T 5263/11
Ebenfalls vergleichbar lehnt die höchstrichterliche Rechtsprechung einen Anscheinsbeweis jedenfalls in der Regel als taugliches Erkenntnismittel ab, soweit es gilt, die auch in subjektiver Hinsicht grobe Fahrlässigkeit von der gewöhnlichen zivilrechtlichen Fahrlässigkeit abzugrenzen (BGH VersR 1970, 568 m.w.N.). - LG Ellwangen/Jagst, 20.08.2010 - 4 O 69/10
Versicherungsschutz bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort nach dem Unfall
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2011 - 8 T 5263/11
Auch das LG Ellwangen (VersR 2011, 62) schließt in einem ähnlichen Fall nur aufgrund des "Gesamtverhaltens" des Versicherungsnehmers auf Arglist.
- LG Duisburg, 15.03.2013 - 7 S 104/12
Ausschluss eines Kausalitätsgegenbeweises nach § 28 Abs. 3 VVG durch unerlaubtes …
(Anschluss LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 08.08.2011, Az. 8 T 5263/11;… LG Offenburg, Urt. v. 23.08.2011, Az. 1 S 3/11;… LG Bonn, Urt. v. 15.11.2012, Az. 6 S 63/12;… entgegen LG Düsseldorf, Urt. v. 18.06.2010, Az. 20 S 7/10).Einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass derjenige, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, damit stets einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, gibt es nicht (LG Offenburg, ZfSch 2013, 36; LG Bonn, Urteil vom 15.11.2012, Az. 6 S 63/12; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 08.08.2011, Az. 8 T 5263/11).
- AG Mettmann, 12.09.2016 - 25 C 477/15
Anforderungen an eine arglistige Verletzung der Aufklärungspflicht durch den …
Einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass derjenige, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, damit stets gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, gibt es nicht (LG Duisburg…, Urteil vom 15. März 2013 - 7 S 104/12 -, Rn. 6; LG Offenburg, Urteil vom 23. August 2011 - 1 S 3/11 - LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08. August 2011 - 8 T 5263/11 - LG Bonn, Urteil vom 15. November 2012 - 6 S 63/12 - juris).
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