Rechtsprechung
| VGH Hessen, 17.05.2001 - 8 TZ 716/01, 8 TG 1430/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 80 Abs 2 Nr 1 VwGO
Unselbständige Kostenanforderung - sofortige Vollziehbarkeit - Judicialis
VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 1; ; HVwKostG § 14 Abs. 1 S. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortige Vollziehbarkeit der mit der Sachentscheidung verbundenen unselbständigen Kostenanforderungen; Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine in einem Widerspruchsbescheid enthaltene Kostenanforderung; "Anforderung" von Kosten im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 1 ...
Verfahrensgang
- VG Gießen, 20.02.2001 - 8 G 4512/00
- VGH Hessen, 17.05.2001 - 8 TZ 716/01, 8 TG 1430/07
Papierfundstellen
- ESVGH 51, 255 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- VGH Hessen, 13.03.1997 - 14 TG 4045/96
Sofortige Vollziehbarkeit einer unselbständigen Kostenanforderung; Maßnahmen nach …
Auszug aus VGH Hessen, 17.05.2001 - 8 TZ 716/01
Die sofortige Vollziehbarkeit gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfasst nicht nur selbständige, sondern auch mit der Sachentscheidung verbundene unselbständige Kostenanforderungen unabhängig davon, ob einem Rechtsbehelf gegen die Sachentscheidung aufschiebende Wirkung zukommt oder nicht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 14 TG 4045/96 - NVwZ-RR 1998, 463; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. April 1991 - 6 B 10419/91 - NVwZ-RR 1992, 221 f.; Emrich, NVwZ 2000, 163 f.). - OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.1991 - 6 B 10419/91
Kostenentscheidung; Widerspruchsverfahren
Auszug aus VGH Hessen, 17.05.2001 - 8 TZ 716/01
Die sofortige Vollziehbarkeit gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfasst nicht nur selbständige, sondern auch mit der Sachentscheidung verbundene unselbständige Kostenanforderungen unabhängig davon, ob einem Rechtsbehelf gegen die Sachentscheidung aufschiebende Wirkung zukommt oder nicht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 13. März 1997 - 14 TG 4045/96 - NVwZ-RR 1998, 463; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. April 1991 - 6 B 10419/91 - NVwZ-RR 1992, 221 f.; Emrich, NVwZ 2000, 163 f.). - VGH Baden-Württemberg, 04.05.1987 - 14 S 795/87
Aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels hinsichtlich der Kostenentscheidung im …
Auszug aus VGH Hessen, 17.05.2001 - 8 TZ 716/01
Wegen der Abhängigkeit der Kostentragungspflicht vom Ausgang der Sachentscheidung teile die Kostenentscheidung das rechtliche Schicksal der Sachentscheidung, und zwar auch hinsichtlich der aufschiebenden Wirkung einer Klage (vgl. VGH Bad. Württ., Beschluss vom 4. Mai 1987 - 14 S 795/87 - VBlBW 1988, 19 f.;… Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., 2000, Rdnr. 62 zu § 80 m.w.N.;… Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 13. Aufl., 2000, Rdnr. 15 a zu § 80 m.w.N.). - OVG Hamburg, 03.07.1984 - Bs VI 41/84
Auszug aus VGH Hessen, 17.05.2001 - 8 TZ 716/01
§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sei insoweit nicht anzuwenden (OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Juli 1984 - Bs VI 41/84 - NVwZ 1986, 141).
- OVG Niedersachsen, 13.08.2013 - 7 ME 1/12
Zugehörigkeit der nach negativem Ausgang des Widerspruchsverfahrens festgesetzten …
Rn. 14 Der Senat teilt auch nicht die Auffassung, dass sich im Anfechtungsstreit die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die der Kostenentscheidung zugrundeliegende Sachentscheidung - hier also die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die in dem Bescheid des Antragsgegners vom 23. Februar 2010 (unter 1. und 2.) in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13. Oktober 2011 verfügten Anordnungen - auf die mitangefochtene(n) Kostenentscheidung(en) erstreckt (ebenso: OVG Saarland, Beschl. v. 13.11.1997, a.a.O.; Hess. VGH, Beschl. v. 17.05.2001 - 8 TZ 716/01, 8 TG 1430/07 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 05.06.2001, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.06.2003 - 12 B 10792/03 -, NVwZ-RR 2004, 157; Thür. - VGH Baden-Württemberg, 20.04.2011 - 2 S 247/11
Sofortige Vollziehbarkeit der Kostenentscheidung im Widerspruchsbescheid
Der Senat sieht - ebenso wie die inzwischen herrschende Meinung in der Rechtsprechung - keinen Anlass dafür, im Falle einer mit einer Sachentscheidung verbundenen Kostenentscheidung die Vorschrift des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO dahingehend eng auszulegen, dass sich die eventuelle aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs gegen die Sachentscheidung auch auf die Kostenentscheidung erstreckt (ebenso etwa Sächs. OVG, Beschluss vom 22.9.2010 - 4 B 214/10 - Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.12.2005 - OVG 2 S 127.05 - Juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.4.2004 - 2 S 340/04 - VBlBW 2004, 352; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.6.2003 - 12 B 10792/03 - NVwZ-RR 2004, 157; Thür.OVG; Beschluss vom 18.11.2003 - 3 EO 381/02 - NVwZ-RR 2004, 393; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.6.2001 - 9 B 1826/00 - Juris; Hess.VGH, Beschluss vom 17.5.2001 - 8 TZ 716/01, 8 TG 1430/07 - Juris;… ebenso: Puttler in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 80 Rn. 61;… a.A. Schoch in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Mai 2010, § 80 Rn. 119 m.w.N. sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4.5.1987 - 14 S 795/87 - NVwZ 1987, 1087). - OVG Sachsen, 22.09.2010 - 4 B 214/10
Aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen eine der Sachentscheidung …
Der Senat schließt sich daher der in der jüngeren Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, dass ein Rechtsbehelf gegen eine der Sachentscheidung beigefügte Kostenentscheidung keine aufschiebende Wirkung entfaltet (vgl. insbesondere OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.12.2005 - OVG 2 S 127.05 - VGH BW, Beschluss vom 19.4.2004 - 2 S 340/04 - HessVGH, Beschluss vom 17.5.2001 - 8 TZ 716/01 u.a. - OVG NW, Beschluss vom 5.6.2001 - 9 B 1826/00 -, jeweils zitiert nach [...];… ebenso: Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO , 3. Aufl., § 80 Rn. 61 m.w.N.).
- OVG Sachsen, 19.04.2012 - 5 B 177/12
Aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs gegen eine der Sachentscheidung …
Der Senat schließt sich daher der in der jüngeren Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, dass ein Rechtsbehelf gegen eine der Sachentscheidung beigefügte Kostenentscheidung keine aufschiebende Wirkung entfaltet (vgl. insbesondere OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.12.2005 - OVG 2 S 127.05 - VGH BW, Beschluss vom 19.4.2004 - 2 S 340/04 - HessVGH, Beschluss vom 17.5.2001 - 8 TZ 716/01 u. a. - OVG NW, Beschluss vom 5.6.2001 - 9 B 1826/00 -, jeweils zitiert nach juris;… ebenso: Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 80 Rn. 61 m. w. N.)." Der Vortrag des Antragstellers, der Antragsgegner habe nicht über die Kosten des 14 Widerspruchsverfahrens entscheiden dürfen, weil er gegen den Ausgangsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheids Klage erhoben habe, vermag der Beschwerde in der Sache nicht zum Erfolg zu verhelfen. - VG Cottbus, 14.08.2026 - 3 L 335/26
Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung, Kein Ausschluss der …
Im Gegenteil streitet der in der Befriedigung des öffentlichen Finanzbedarfs liegend Zweck der Vorschrift für eine uneingeschränkte Anwendung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO bei allen Kostenanforderungen der öffentlichen Hand, zumal die unselbstständige Kostenentscheidung der gesetzlich vorgesehene Regelfall ist (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13. Dezember 1994 2 S 6/94 , NVwZ-RR 1995, 433, 434; Hessischer VGH, Beschluss vom 17. Mai 2001 8 TZ 716/01 , juris Rn. 3 ff.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 15. Mai 2003 9 B 1517/02 , juris Rn. 13 ff.; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 25. Juni 2003 12 B 10792/03 , juris Rn. 2; Thüringer OVG…, Beschluss vom 18. November 2003 3 EO 381/02 , juris Rn. 28 ff.;… zum Streitstand insgesamt: Schoch, in Schoch/Schneider, VwGO, 48. EL Juli 2025, § 80 Rn. 141 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch zur Gegenauffassung). - OVG Sachsen, 25.09.2010 - 4 B 214/10 Der Senat schließt sich daher der in der jüngeren Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, dass ein Rechtsbehelf gegen eine der Sachentscheidung beigefügte Kostenentscheidung keine aufschiebende Wirkung entfaltet (vgl. insbesondere OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.12.2005 - OVG 2 S 127.05 - VGH BW, Beschluss vom 19.4.2004 - 2 S 340/04 - HessVGH, Beschluss vom 17.5.2001 - 8 TZ 716/01 u. a. - OVG NW, Beschluss vom 5.6.2001 - 9 B 1826/00 -, jeweils zitiert nach juris;… ebenso: Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 80 Rn. 61 m. w. N.).
- VG Neustadt, 27.03.2024 - 5 L 228/24
Vorerst keine Musikveranstaltungen in Weinlounge in Herxheim am Berg
Denn die sofortige Vollziehbarkeit gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO erfasst nicht nur selbständige, sondern auch mit der Sachentscheidung verbundene unselbständige Kostenanforderungen unabhängig davon, ob einem Rechtsbehelf gegen die Sachentscheidung aufschiebende Wirkung zukommt oder nicht (s. OVG Thüringen, Beschluss vom 18. November 2003 - 3 EO 381/02 -, NVwZ-RR 2004, 393; Hessischer VGH, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 8 TZ 716/01 -, juris). - VG Wiesbaden, 24.04.2020 - 1 L 952/19
Erfolgloser Eilantrag gegen "verbösernde Nacherhebung"
Die Vorschrift soll sicherstellen, dass der öffentlichen Hand die zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben notwendigen Einnahmen zunächst zur Verfügung stehen, ohne dass der Ausgang eines oft langwierigen Streitverfahrens abgewartet werden muss (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 8 TZ 716/01 - Rn. 3 und 6, juris, mit weiteren Nachweisen). - VG Frankfurt/Main, 03.01.2018 - 5 L 9374/17 Soweit es um die Widerspruchskosten in Höhe von 71, 25 Euro geht, kann offenbleiben, ob es sich bei ihnen um öffentliche Kosten im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO handelt (so HessVGH, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 8 TZ 716/01 -, juris Rn. 6) oder - wegen ihrer Akzessorietät zur streitigen Sachentscheidung, die bei der vorläufigen Streitwertfestsetzung durch ihre Nichtberücksichtigung zum Ausdruck gekommen ist - nicht, denn jedenfalls besteht kein Rechtsschutzinteresse, solange keine behördliche Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO beantragt worden ist.
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