Rechtsprechung
| LAG Sachsen-Anhalt, 18.02.2000 - 8 Ta 9/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Anwaltsblatt
§ 23 BRAGebO, § 779 BGB
- anwaltsblatt-datenbank.de
§ 23 BRAGebO, § 779 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Vergleichsgebühr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Regelung des Streitgegenstandes durch "Vergleich"; Vergleichsgebühr
Papierfundstellen
- MDR 2000, 1034
- NZA 2001, 1040
- BB 2000, 1631
- AnwBl 2000, 696
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- LAG Düsseldorf, 15.10.1998 - 7 Ta 285/98
Vergleichsgebühr, gegenseitiges Nachgeben bei Rücknahme der Kündigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Niedersachsen, 21.02.2001 - 5 Ta 2/01
Anwaltsgebühren: Anfall einer Vergleichsgebühr
Ein Nachgeben liegt in begründeten Ausnahmefällen vor, wenn der Kläger ohne den Abschluß des Vergleichs tatsächliche Nachteile zu befürchten hat, etwa dadurch, daß die Sache in dem Termin nicht entschieden werden kann und der Kläger bis zu einer Entscheidung nicht weiterbeschäftigt werden soll (Abgrenzung zu LAG Niedersachsen v 7.2.2000 Az 11 Ta 740/99 LAGE § 23 BRAGO Nr. 7 einerseits und LAG Sachsen-Anhalt v 18.2.2000 Az 8 Ta 9/00 LAGE § 23 BRAGO Nr. 8 sowie LAG Köln v 13.12.2000 Az 11 Ta 244/00 LAGE § 23 BRAGO Nr. 10 andererseits).«.Dabei genügt auch geringes Nachgeben, das sich zum Beispiel auf die Fälligkeit der Forderung, auf Zinsen oder Kosten beschränken kann oder auch außerhalb des Rechtsstreits liegende Fragen mit einbezieht (insoweit allgemeine Auffassung, vgl. z. B. LAG Sachsen-Anhalt 18.02.2000 -- 8 Ta 9/00 --, LAGE § 23 BRAGO Nr. 8: "... ganz andersartiges Opfer").
Die gegenteilige Auffassung, die bei Regelungen der vorliegenden Art ein vermeintliches, objektiv nicht bestehendes Opfer für die Annahme eines Gebühren auslösenden Vergleichs ausreichen lässt, wird von einigen Landesarbeitsgerichten damit begründet, ein Nachgeben des Arbeitnehmers sei darin zu sehen, dass es seiner Mitwirkung bedürfe, weil die einseitige Rücknahme der Kündigung rechtlich nicht möglich sei (vgl. LAG Hessen 26.10.2000 -- 9 Ta 363/00 -- NZA-RR 2001, 105 ; LAG Sachsen-Anhalt 18.02.2000 -- 8 Ta 9/00 -- LAGE BRAGO § 23 Nr. 8; LAG Hamm 30.04.1997 -- 9 Ta 535/96 -- AnwBl 1997, 568; LAG München 30.07.1990 -- 1 Ca 87/90 -- JurBüro 1992, 96; LAG Baden-Württemberg 17.11.1983 -- 1 Ca 199/83 -- JurBüro 1984, 871).
Deshalb folgt das Beschwerdegericht nicht ohne weiteres der Auffassung des LAG Sachsen-Anhalt (18.02.2000 a. a. O.), das im Falle eines "Vergleichs" die Ersparnis von Gerichtskosten bei einem Beschluss nach § 91 a ZPO nach beiderseitiger Erledigungserklärung oder einem Anerkenntnisurteil als ausreichendes Entgegenkommen eines klagenden Arbeitnehmers angesehen hat, selbst wenn diese Regelung für ihn keinen Vorteil darstelle.
- LAG Nürnberg, 14.01.2002 - 4 Ta 176/01
Keine Vergleichsgebühr ohne gegenseitiges Nachgeben
Ob allerdings bei Ablehnung eines materiellrechtlichen Vergleiches im Sinne § 779 BGB die prozessuale Verfahrensbeendigung eingetreten ist, d.h. ob angesichts der Doppelnatur des Prozessvergleiches trotzdem die prozessualen Wirkungen erhalten bleiben - also allein der äußere Tatbestand eines "Vergleichs" das Verfahren beendigt hätte -, kann dahinstehen, da dies ohne Einfluss auf die Beurteilung der Frage eines Zustehens einer Vergleichsgebühr ist (dieses mögliche Auseinanderfallen materiellrechtlicher und prozessualer Wirkungen wird soweit ersichtlich lediglich vom LAG Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 18.02.2000 - 8 Ta 9/00 - angesprochen).LAG Sachsen-Anhalt vom 18.02.2000 - 8 Ta 9/00,.
- LAG Hessen, 26.10.2000 - 9 Ta 363/00
Anwaltskosten: Anfall der Vergleichsgebühr
Kein Vergleich liegt hingegen dann vor, wenn eine Partei ihr Klageziel uneingeschränkt erreicht (LAG Baden-Württemberg Beschl. v. 17.11.1983 - 1 Ta 199/83 - JurBüro 1984 m. zust. Anm. Mümmler, 871; LAG Düsseldorf Beschl. v. 15.10.1999 - 7 Ta 285/98 - MDR 1999, 445 ; a. A. LAG Sachsen-Anhalt Beschl. v. 18.02.2000 - 8 Ta 9/00 - MDR 2000, 1035 ), auch wenn dieses Ergebnis durch die Wortwahl verschleiert wird.Es genügt auch nicht, dass das Ergebnis des vollen Obsiegens einer Partei als Vergleich vereinbart wird, dass dadurch der anderen Partei Kosten erspart würden, die sie bei einer anderen Art der Erledigung möglicherweise zu zahlen hätte (so aber LAG Sachsen-Anhalt Beschl. v. 18.02.2000, aaO).
- LAG Düsseldorf, 11.03.2003 - 16 Ta 74/03
Vergleichsgebühr; gegenseitiges Nachgeben
Hiergegen haben sich insbesondere das LAG Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 18.02.2000 - 8 Ta 9/00 - (JurBüro 2000, 528) sowie die 11. Kammer des LAG Köln (Beschl. v. 13.12.2000 - 11 Ta 244/00 - MDR 2001, 656 = NZA-RR 2001, 440) gewandt. - LAG Köln, 13.12.2000 - 11 Ta 244/00
Vergleichsgebühr
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 4 Ta 32/01
Vergleichsgebühr für den Rechtsanwalt; Nachgeben im Kostenpunkt reicht aus, wenn …
Zu Recht weist jedenfalls das LAG Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 18. Februar 2000 - 8 Ta 9/00 - LAGE § 23 BRAGO Nr. 8 = JurBüro 2000, 528) darauf hin, dass es widersprüchlich wäre, dem Vergleich, der in der Hauptsache ein völliges Nachgeben der einen Seite enthält, einerseits eine Kostenprivilegierung im Sinne der Nr. 9112 des Gebührenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 12 Abs. 1 ArbGG) vorzunehmen, andererseits aber dem Rechtsanwalt bei einem auch noch so geringfügigen Nachgeben einer Seite keine Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO zuzubilligen. - LAG Thüringen, 13.01.2003 - 8 Ta 141/02
Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Vergleichsgebühr; Vergleich im Sinne des § …
Fraglich ist nur, unter welchen Voraussetzungen ein solches prozessuales Nachgeben vorliegt, ob es etwa schon genügt, wenn beide Seiten auf ihnen zur Verfügung stehende prozessuale Möglichkeiten verzichten und ihr "Recht auf ein Urteil" aufgeben (…so Zöller- Stöber, ZPO, 21. Aufl., § 794 Rz 3, wohl auch LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.02.2000, 8 Ta 9/2000, NZA-RR 01, 1040 = LAGE § 23 BRAGO, Entsch. 8;… anderer Auffassung LAG Nürnberg, a. a. O., LAG Niedersachsen…, Beschluss vom 07.02.2000, 11 TA 740/99, LAGE a. a. O., Entsch. 7). - LAG Hessen, 16.02.2004 - 13 Ta 13/04
Sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss; Vorliegen eines …
97, 568; LAG Sachsen-Anhalt vom 18.02.2000 - 8 Ta 9/00 -.LAGE zu § 23 BRAGO, Nr. 8; LAG Köln vom 13.12.2000 - 11 Ta 244/00 -, LAGE zu § 23 BRAGO, Nr. 10; LG Stuttgart vom 24.11.1999,5 S 147/99 , AhwBL 2000, 375; verneinend: LAG Düsseldorf vom 15.10.1988-7 Ta 285/98 -, MDR 99, 445; LAG Niedersachsen vom 07, 02.2000 -11 Ta 746/99 -, LAGE § 23 BRAGO Nr. 7; Hess. LAG vom 26.10.2000- 9 Ta 363/00 -, NZA RR 2001, 1p5; LAG.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".