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Rechtsprechung
   LAG Thüringen, 13.11.2002 - 8 Ta 92/2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13342
LAG Thüringen, 13.11.2002 - 8 Ta 92/2002 (https://dejure.org/2002,13342)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 13.11.2002 - 8 Ta 92/2002 (https://dejure.org/2002,13342)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 13. November 2002 - 8 Ta 92/2002 (https://dejure.org/2002,13342)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 85; ; ZPO § 114 f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85; ZPO § 114 f
    Gewährung von Prozesskostenhilfe nach Instanzbeendigung, Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe nach Instanzbeendigung; Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten; Verspätete Einreichung der Bewilligungsunterlagen; Unbeachtlichkeit wegen fehlerhafter Sachbehandlung des Gerichts; Ursächlichkeit der Verfahrensfehler für ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines …

    Auszug aus LAG Thüringen, 13.11.2002 - 8 Ta 92/02
    Die Beschwerdekammer neigt aber dazu, unter Hintansetzung der früher geäußerten Bedenken der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 12.06.2001 XI ZR 161/01, MDR 01, 1312 = Juristisches Büro 02, 32) zu folgen, weil es dem Hinweis des Bundesgerichtshofes, dass nämlich "der Gesetzgeber ... in § 85 Abs. 2 ZPO die Gleichstellung des Verschulden eines Bevollmächtigten mit dem Verschulden der Partei ohne Einschränkung angeordnet, diese Regelungen die allgemeinen Vorschriften des ersten Buchs der Zivilprozessordnung eingestellt und sie dann dadurch mit einem umfassenden Geltungsanspruch ausgestattet sowie in den Bestimmungen über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff ZPO) keine Sondervorschriften zur Frage der Anrechnung des Verschuldens von Prozessbevollmächtigten aufgenommen (habe)" für überzeugend hält und in § 85 Abs. 2 ZPO eine grundlegende Entscheidung des Gesetzgebers in Anlehnung an entsprechenden Vorschriften des materiellen Rechts sieht, dass sich nämlich jede Partei, die sich durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten lässt, das Verschulden dieses Bevollmächtigten bei einer Prozesshandlung oder einer mit dem Prozessgeschehen in untrennbarem Zusammenhang stehenden Handlung so zu rechnen lassen muss, als hätte sie selbst mit eigenem Verschulden gehandelt (vgl. allgemein zur Zurechnung des Verschuldens von Bevollmächtigten, insbesondere im Kündigungsrecht und im Kündigungsschutzverfahren, Griebeling NZA 02, 838 f).
  • LAG Hamm, 08.11.2001 - 4 Ta 708/01

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe wegen eines unvollständig …

    Auszug aus LAG Thüringen, 13.11.2002 - 8 Ta 92/02
    Man spricht dann von einem sog. "steckengebliebenen" PKH-Gesuch, das vor Instanzbeendigung vom Gericht nicht hat verbeschieden werden können oder infolge nicht ordnungsgemäßer Sachbehandlung nicht entschieden worden ist (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 08.11.2001, 4 Ta 708/01, LAGE-Report 02, 89; LAG Hamm, Beschluss vom 08.08.2002, 4 Ta 489/02, noch nicht veröffentlicht).
  • LAG Hamm, 08.08.2002 - 4 Ta 489/02

    Ablehnung eines PKH-Gesuchs wegen Nichtvorlage des amtlichen Vordrucks

    Auszug aus LAG Thüringen, 13.11.2002 - 8 Ta 92/02
    Man spricht dann von einem sog. "steckengebliebenen" PKH-Gesuch, das vor Instanzbeendigung vom Gericht nicht hat verbeschieden werden können oder infolge nicht ordnungsgemäßer Sachbehandlung nicht entschieden worden ist (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 08.11.2001, 4 Ta 708/01, LAGE-Report 02, 89; LAG Hamm, Beschluss vom 08.08.2002, 4 Ta 489/02, noch nicht veröffentlicht).
  • LAG Hamm, 30.03.2001 - 4 Ta 617/00

    Mitwirkungspflicht des Antragstellers im PKH-Prüfungsverfahren; Finanzierung des …

    Auszug aus LAG Thüringen, 13.11.2002 - 8 Ta 92/02
    Denn durch eine solche rechtzeitig und vor Instanzbeendigung gesetzte Frist über die Abgabe weiterer Erklärungen bzw. die Einreichung weiterer Unterlagen, die nach Auffassung des Gerichts zur Entscheidung über den PKH-Antrag benötigt werden, ist eine Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe nach § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO wegen mangelnder Mitwirkung des Antragstellers bei der Ermittlung der Bewilligungsvoraussetzungen nicht möglich (so zu Recht LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.1989, 14 Ta 210/89, LAGE § 118 ZPO Entsch. 6; LAG Hamm, Beschluss vom 30.03.2001, 4 Ta 617/2000, LAGE § 117 ZPO Entsch. 10).
  • LAG Düsseldorf, 22.06.1989 - 14 Ta 210/89

    Ablehnung der Prozeßkostenhilfe; Mitwirkung des Antragstellers; Ermittlung der …

    Auszug aus LAG Thüringen, 13.11.2002 - 8 Ta 92/02
    Denn durch eine solche rechtzeitig und vor Instanzbeendigung gesetzte Frist über die Abgabe weiterer Erklärungen bzw. die Einreichung weiterer Unterlagen, die nach Auffassung des Gerichts zur Entscheidung über den PKH-Antrag benötigt werden, ist eine Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe nach § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO wegen mangelnder Mitwirkung des Antragstellers bei der Ermittlung der Bewilligungsvoraussetzungen nicht möglich (so zu Recht LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.1989, 14 Ta 210/89, LAGE § 118 ZPO Entsch. 6; LAG Hamm, Beschluss vom 30.03.2001, 4 Ta 617/2000, LAGE § 117 ZPO Entsch. 10).
  • LAG Köln, 19.05.1998 - 11 Ta 70/98

    Prozeßkostenhilfe; Abschluß der Instanz; Rückwirkung; Bewilligungsreife; …

    Auszug aus LAG Thüringen, 13.11.2002 - 8 Ta 92/02
    Das Gericht hätte aber auch die Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe zumindest bis zur Güteverhandlung zurückstellen können und beim Arbeitsamt über den zu erwartenden Zeitpunkt der Bewilligung von Arbeitslosengeld bzw. über die Höhe des voraussichtlichen Arbeitslosengeldes Auskünfte einholen können (vgl. § 118 Abs. 2 S. 2 ZPO; LAG Köln, Beschluss vom 19.05.1998, 11 Ta 70/98, LAGE § 117 Entsch. 8).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2015 - 17 Ta 2/15

    Prozesskostenhilfe - Verstoß gegen Mitwirkungspflichten

    § 85 Abs. 2 ZPO findet auch im Prozesskostenhilfeverfahren Anwendung: Der Gesetzgeber hat in § 85 Abs. 2 ZPO die Gleichstellung des Verschuldens eines Bevollmächtigten mit dem Verschulden der Partei ohne jede Einschränkung angeordnet, diese Regelung in die allgemeinen Vorschriften des 1. Buchs der Zivilprozessordnung eingestellt und sie dadurch mit einem umfassenden Geltungsanspruch ausgestattet sowie in die Bestimmungen über die Prozesskostenhilfe keine Sondervorschriften zur Frage der Anrechnung des Verschuldens von Prozessbevollmächtigten aufgenommen (…BGH 12.06.2001 - VI ZR 161/01, juris Rn. 8 bis 10 auch zum seinerzeitigen Streitstand in Literatur und Rechtsprechung; LAG Thüringen 13.11.2002 - 8 Ta 92/02, juris Rn. 9).
  • LAG Köln, 10.12.2013 - 4 Ta 326/13

    Ablehnung Prozesskostenhilfe

    Das Arbeitsgericht muss die bedürftige Partei zwar nicht unverzüglich, wohl aber so rechtzeitig unter Fristsetzung auf die Mängel des Prozesskostenhilfegesuchs hinweisen, dass diese vor dem nächsten Termin, der je nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Prozesskostenhilfegesuchs der Güte- oder Kammertermin sein kann, und damit vor der möglichen Instanz- oder Verfahrensbeendigung behoben werden können (…so bei Nichtvorlage des Formulars insbesondere LAG Hamm 30.12.2005 - 4 Ta 555/05 - Rn. 8; Saarländisches OLG 27.10.2011 - 9 WF 85/11; OLG Karlsruhe 02.04.1998 - 2 WF 37/98; im Ergebnis ähnlich LAG Nürnberg 03.01.2011 - 5 Ta 185/10; und bei unvollständiger Ausfüllung des Formulars: LAG Hamm 08.11.2001 - 4 Ta 708/01; LAG Hamm 19.11.2002 - 19 Ta 220/02; OVG Lüneburg 25.06.2006 - 2 PA 1148/06;… vgl. ferner LAG Berlin - Brandenburg 20.02.2007 - 6 Ta 324/07 - Rn. 3; LAG Thüringen 13.11.2002 - 8 Ta 92/02 - Rn. 14;… LAG Hamm 08.10.2007 - 18 Ta 509/07 - Rn. 15 - sämtliche in juris;… LAG Köln 30.09.2013 - 11 Ta 177/13 - das den Hinweis zu Recht auch aus verfassungsrechtlichen Gründen wegen des Gebots des fairen Verfahrens für notwendig hält, sowie Zöller/Geimer § 117 ZPO Rn. 17;… Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck Rn. 134).
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