Rechtsprechung
| LAG Baden-Württemberg, 07.11.1989 - 8 TaBV 2/89 |
Zitiervorschläge
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. November 1989 - 8 TaBV 2/89 (https://dejure.org/1989,7191)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abweichende Arbeitszeit; Regelmäßige Arbeitszeit; Metallindustrie Nordwürttemberg- Nordbaden; Vollkontinuierliche Schichtarbeit; Zustimmung des Betriebsrates; Spruch der Einigungsstelle; Anhängiges Beschwerdeverfahren; Ermittlung der Stimmenmehrheit
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 12.01.1989 - 7 BV 206/88
- LAG Baden-Württemberg, 07.11.1989 - 8 TaBV 2/89
Papierfundstellen
- NZA 1990, 282
- DB 1990, 534
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 10 Sa 27/96
Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit
Hierbei ist zu bedenken,, dass der Gesetzgeber bei der Freistellungsstaffel des § 38 Abs. 1 BetrVG von einer zeitlichen Inanspruchnahme für erforderliche Betriebsratsarbeit im Umfang von jeweils vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ausgegangen ist (BAG…, Beschluß vom 26.6.1996 a.a.O. zu B II 2 b der Gründe; LAG Düsseldorf, Beschluß vom 26.9.1989 - 8 TaBV 2/89 - LAGE § 38 BetrVG 1972 Nr. 4;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels a.a.O. § 38 Rn 11;… Wiese a.a.O. § 38 Rn 12). - LAG Hessen, 25.09.1990 - 4 TaBV 107/90
Einigungsstellenverfahren: Wertung von Stimmenthaltungen
Die Stimmenthaltung von Beisitzern macht eine Abstimmung nicht unwirksam und die nicht abgegebenen Stimmen sind - entgegen der Auffassung der Gesamtvertretung ... - auch nicht als ablehnende Stimmen zu werten (…vgl. Pünnel, Die Einigungsstelle des BetrVG 1972, 3. Aufl., Rdn. 113 ff. und Fitting/Kaiser/Auffarth/Heither, BetrVG , 16. Aufl., § 76 Rdn. 19 a - jeweils m.w.N. auch zur Gegenansicht; so im Ergebnis auch - für den Fall, dass sich die Beisitzer einer Seite vor der Abstimmung entfernt hatten - LAG Baden-Württemberg DB 1990, 534 = NZA 1990, 282).
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