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| LAG Hamburg, 10.07.1991 - 8 TaBV 3/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 7
Betriebsvereinbarung: Verbot der Befragung von Arbeitnehmern auf ihren Gesundheitszustand - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Krankengespräche; Mitbestimmung des Betriebsrats; Betriebliche Ordnung; Kollektiver Bezug ; Vorbereitung von Personalmaßnahmen ; Kündigung der Lohnfortzahlungsverweigerung; Spruch einer Einigungsstelle
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 17.12.1990 - 21 BV 15/90
- LAG Hamburg, 10.07.1991 - 8 TaBV 3/91
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 22/94
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Führung von Krankengesprächen
a) Es kann offenbleiben, ob sich eine Maßnahme, die das sog. Krankheitsverhalten der Arbeitnehmer beeinflussen soll, schon allein wegen dieses Ziels generell dem Ordnungsverhalten oder dem mitbestimmungsfreien Arbeitsverhalten zurechnen läßt (…im letzteren Sinne im Ergebnis die wohl herrschende Meinung, vgl. Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 87 Rz 156;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 87 Rz 114; MünchArbR-Matthes, § 325 Rz 15;… Stege/Weinspach, BetrVG, 7. Aufl., § 87 Rz 47; ausführlich Raab, NZA 1993, 193 ff.; Ehler, BB 1992, 1926 [BFH 29.01.1992 - II R 36/89]; LAG Hamm, Beschluß vom 16. April 1986 - 12 TaBV 170/85 - BB 1986, 1359; LAG Baden-Württemberg, Beschluß vom 5. März 1991 - 14 TaBV 15/90 - NZA 1992, 184; LAG Frankfurt, Beschluß vom 24. März 1992 - 4 TaBV 137/91 - NZA 1993, 237 = BetrR 1993, 74, mit ablehnender Anmerkung von Kreuder;… a. A. Klebe in Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 4. Aufl., § 87 Rz 52; LAG Hamburg, Beschluß vom 10. Juli 1991 - 8 TaBV 3/91 - LAGE § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Ordnung Nr. 8; ArbG Hamburg, Beschluß vom 17. Dezember 1990 - 21 BV 15/90 - AiB 1991, 92). - LAG Nürnberg, 10.09.2002 - 6 (5) TaBV 41/01
Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung von Dienstkleidung; Wirksamkeit …
Damit bestehen gegen die Einräumung eines Initiativrechts des Betriebsrats im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG - deutlich wird dies etwa bei Einführung von Rauchverboten, Alkoholverboten oder ähnlichem - keine Bedenken (so schon BAG vom 24.03.1981 - 1 ABR 32/78 - EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Ordnung Nr. 6, wo das Initiativrecht im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ausdrücklich bejaht und der Antrag aus anderen Gründen abgewiesen wird; BAG vom 28.04.1981 - 1 ABR 53/79 - EzA § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen Nr. 2 unter B.II.2.b. der Gründe; BAG vom 28.04.1981 - 1 ABR 21/78 - nicht veröffentlicht, beide Entscheidungen zur vom Betriebsrat gegen den Willen des Arbeitgebers verlangten Einführung einer bisher nicht vorhandenen Betriebsvereinbarung über Verbesserungsvorschläge; im Ergebnis auch LAG Hamburg vom 10.07.1991 - 8 TaBV 3/91 - LAGE § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Ordnung Nr. 8 zur Einführung einer Regelung über Krankengespräche gegen den Willen des Arbeitgebers). - LAG Hessen, 07.12.1993 - 5 TaBV 99/93
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Krankenberichten
Soweit das LAG Hamburg (Beschluss vom 10.07.1991 - 8 TaBV 3/91 -, LAGE § 87 BetrVG 72 - Betriebliche Ordnung Nr. 8) ebenfalls durch Krankengespräche die betriebliche Ordnung betroffen sieht, ist ihm zuzustimmen (abzulehnen daher die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 16.10.1990 - 6 BV 23/90 -, LAGE § 878 BetrVG 72 - Betriebliche Ordnung - Nr. 9).
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