Rechtsprechung
| LSG Schleswig-Holstein, 27.03.2019 - L 8 U 10/16 |
Verfahrensgang
- SG Itzehoe, 16.12.2015 - S 9 U 24/14
- LSG Schleswig-Holstein, 27.03.2019 - L 8 U 10/16
- BSG, 31.07.2019 - B 2 U 73/19 B
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 09.10.2024 - 8 U 103/23
Rechtsschutzinteresse eines Gesellschafters auf Feststellung der Nichtigkeit …
Die Gesellschafter stritten nach dem Tod von U. F. darüber, ob die Klägerin durch Ausübung eines entsprechenden Optionsrechts Komplementärin der F. & Co. KG geworden war; der Senat stellte dies durch ein rechtskräftiges Urteil vom 29.08.2016 in dem Berufungsverfahren 8 U 10/16 fest.Der Gesellschaftsvertrag verfolgt eine sog. closed-shop-Strategie (…vgl. Holler in: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 7, 6. Aufl., § 75 Rn. 18, 20; Senat…, Urteil vom 19.06.2023, 8 U 177/22, juris Rn. 81), denn er enthält eine für Familiengesellschaften typische qualifizierte Nachfolgeklausel (vgl. dazu Senat, Urteil vom 19.09.2016, 8 U 10/16, S. 22), von der nur Erben bzw. Vermächtnisnehmer des verstorbenen Gesellschafters profitieren sollen.
- LG Hagen, 19.01.2018 - 21 O 5/17 Rn. 48 Diese Auseinandersetzung mündete in dem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Parallelverfahren zum Az. 23 O 11/15 LG Hagen (I-8 U 10/16 OLG Hamm), in dem Frau K. von der Beklagten, ihrem Sohn und Herrn R. insbesondere die Feststellung begehrt hatte, dass sie, Frau K. Komplementärin der J.& Co. KG geworden sei, nicht aber die hiesige Beklagte oder deren Sohn, während die Beklagten des dortigen Verfahrens widerklagend u. a. die Feststellung begehrt haben, dass die hiesige Beklagte Komplementärin geworden sei.
Gegen das Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom 19.09.2016, Az. I- 8 U 10/16, auf das wegen der Einzelheiten umfassend verwiesen wird (Bl. 285 ff. GA), wurde Revision eingelegt.
- OLG Hamm, 04.11.2024 - 8 U 122/23
Rechtmäßige Feststellung der Nichtigkeit des Beschlusses der …
Die Gesellschafter stritten nach dem Tod von O. A. darüber, ob die Klägerin durch Ausübung eines entsprechenden Optionsrechts Komplementärin der A. & Co. KG geworden war; der Senat stellte dies durch ein rechtskräftiges Urteil vom 29.08.2016 in dem Berufungsverfahren 8 U 10/16 fest.
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