Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.01.1994 - 8 U 11/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 489
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 04.09.1996 - 20 W 299/96
Rechtsfähigkeitsvermutung zu Gunsten einer im Grundbuch eingetragenen Stiftung
Sie erstreckt sich aber nach der ganz überwiegenden, vom Senat für zutreffend erachteten Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum nicht auf die rechtlichen Verhältnisse des Eingetragenen, insbesondere auf dessen Rechtsfähigkeit (BayObLGZ 1916, 161; KG HRR 1929 Nr. 1996; OLG Hamm FGPrax 1995, 5 = NJW-RR 1995, 489 [OLG Hamm 05.01.1994 - 8 U 11/93] = Rpfleger 1995, 153 [OLG Hamm 18.08.1994 - 15 W 209/94] ;… Staudinger/Gursky BGB 13. Aufl. Rn. 28, BGB-RGRK/Augustin 12. Aufl. Rn. 31, Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. Rn. 9, MünchKomm/Wacke BGB 2. Aufl. Rn. 12, Palandt/Bassenge BGB 55. Aufl. Rn. 5, Jauernig/Jauernig BGB 7. Aufl. Anm. 2 b ee, je zu § 891;… Erman/Hagen BGB 9. Aufl. Vorbem. 4 vor § 891;… Westermann/Eickmann SachenR 6. Aufl. § 88 II 3; erwägend, aber unentschieden RGZ 88, 83/88; a.A. OLG München OLGE 26, 73/74). - OLG Oldenburg, 06.05.2010 - 1 U 93/09
Leistung einer ausstehenden Kommanditanlage durch Zahlung an einen …
Entsprechend hat das OLG Hamm (NJW-RR 1995, 489, 490) angenommen, dass die Zahlung eines aus einer Bürgschaft in Anspruch genommenen Kommanditisten als haftungsbefreiende Leistung an einen Gläubiger der Gesellschaft zu werten ist und in Höhe der Zahlung auch eine Erfüllung der Haftungseinlageschuld eintritt.
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