Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 28.06.2012 - 8 U 129/11 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 20.07.2011 - 5 O 1921/10
- OLG Braunschweig, 28.06.2012 - 8 U 129/11
- BGH, 14.05.2013 - XI ZR 274/12
Wird zitiert von ...
- OLG Braunschweig, 25.10.2012 - 8 U 15/12
Umfang der nachvertraglichen Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über …
Die Rückvergütung setzt daher ein Dreipersonenverhältnis voraus (…vgl. BGH NJW 2012, 66 ff. Rdn. 41; OLG Düsseldorf BKR 2011, 25 ff. [OLG Düsseldorf 16.12.2010 - I-6 U 200/09] sowie n.v. Urteil des Senates vom 28. Juni 2012 - 8 U 129/11 -).Er muss deshalb auch darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass die Zahlungen an die Bank nicht aus dem Anlagevermögen, sondern aus offen ausgewiesenen Vertriebskosten geleistet worden sind (vgl. n.v. Urteil des Senates vom 28. Juni 2012 - 8 U 129/11 -, ebenso OLG Frankfurt…, Urteil vom 28. März 2012 - 9 U 104/10 - Rdn. 44, veröffentlicht in juris).
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