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| OLG Düsseldorf, 11.05.1995 - 8 U 136/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Dresden, 23.06.2011 - 4 U 1409/10
Begriff des Pflegemehraufwandes im Sinne von § 843 BGB; finanzielle Bewertung der …
(BGH VersR 1989, 188;… OLG Zweibrücken aaO.;… OLG Düsseldorf, aaO.; NJW-RR 2002, 869; Urteil vom 11.05.95, Az. 8 U 136/93 - juris). - OLG Düsseldorf, 15.05.2003 - 8 U 117/02
Anspruch auf Ersatz von Schäden durch eine fehlerhafte geburtshilfliche …
Gemäß dem rechtskräftigen Urteil des Senats vom 11. Mai 1995 (8 U 136/93) ist die Schwerstbehinderung auf geburtshilfliche Versäumnisse zurückzuführen, die der Beklagten anzulasten sind; sie ist nach der genannten Entscheidung verpflichtet, der Klägerin die durch die fehlerhafte geburtshilfliche Betreuung entstandenen materiellen Schäden zu ersetzen.Rn. 22 Gemäß dem Feststellungsausspruch in dem Urteil des Senates vom 11. Mai 1995 (8 U 136/93 = 17 O 337/88 LG Duisburg) hat die Beklagte der Klägerin sämtliche.
- OLG Düsseldorf, 21.11.2002 - 8 U 155/00
Schmerzensgeldkapital und -rente bei lebenslang andauernder geistiger Behinderung
Dieser Zeitaufwand, der auf die vermehrte elterliche Zuwendung entfällt, ist indessen nicht ersatzfähig (Senat, Urteil vom 11.05.95, - 8 U 136/93 - unter Hinweis auf BGHZ 106, 28 = NJW 1989, 766 = VersR 1989, 188).
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