Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 05.07.2011 - 8 U 144/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,77933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Arzthaftung: Präoperativer Planungsfehler bei Hüftoperation
- medizinrechtsiegen.de
Beweislastumkehr auf sekundäre Gesundheitsschäden nach einer Hüftendoprothesenoperation
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arzthaftung: Präoperativer Planungsfehler bei Hüftoperation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 15.06.2010 - 18 O 520/06
- OLG Frankfurt, 05.07.2011 - 8 U 144/10
- BGH, 07.02.2012 - VI ZR 211/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.05.1978 - VI ZR 81/77
Behandlungsfehler; Beweislastumkehr; Arzthaftungsprozeß; Folgeschäden; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2011 - 8 U 144/10
Betrifft das besondere Beweisrisiko, dass die unterstellte grobe Fehlplanung geschaffen hat, damit gerade nicht die weiteren Gesundheitsschäden, so entspricht es nicht der Billigkeit, sie in die Beweislastumkehr einzubeziehen (BGH VersR 1978, 764).
- LG Köln, 21.01.2025 - 3 O 392/20 Danach handelt es sich bei der Entstehung des Seroms um einen primären Verletzungserfolg der unmittelbar auf der Rechtsgutverletzung - nämlich dem Behandlungsfehler -- beruht und nicht etwa um einen weiteren Gesundheitsfolgeschaden, der aus einem primären Verletzungserfolg resultiert (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 13. Juni 2017 - I-26 U 59/16 -, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 5. Juli 2011 - 8 U 144/10 -, Rn. 35, juris; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 7 U 176/11 -, Rn. 52, juris).
dejure.org
Übersicht OLG Frankfurt
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.