Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 19.04.2012 - 8 U 153/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 21.01.2011 - 4 O 2278/10
- OLG Oldenburg, 19.04.2012 - 8 U 153/11
- BGH, 06.12.2012 - IX ZR 105/12
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Main, 17.01.2014 - 8 O 93/13 Nach der Rechtsprechung des BGH liegt eine unentgeltliche Leistung dann nicht mehr vor, wenn aufgrund einer Besicherung durch einen Dritten der Darlehensgeber an den Darlehensnehmer weitere Darlehensmittel ausreicht (BGH, Beschluss vom 06.12.2012, IX ZR 105/12, das Urteil des OLG Oldenburg vom 19.04.2012, 8 U 153/11, juris-Rn. 38 ff. bestätigend; sowie Umkehrschluss aus BGH…, Urteil vom 07.05.2009, IX ZR 71/08, juris-Rn. 10, 12).
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