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| OLG Karlsruhe, 31.01.1995 - 8 U 154/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Dresden, 03.07.2007 - 5 U 1860/06
Fiktive Abnahme: Schlussrechnung ist Fertigstellungsmitteilung!
Eine Berufung ist daher unzulässig, wenn der Berufungskläger das Urteil als solches nicht in Frage stellt, sondern lediglich vorbringt, die Forderung sei durch eine erstinstanzlich nicht geltend gemachte Aufrechnung erloschen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.1995, Az. 8 U 154/94 = OLGR 98, 13; BGH, Beschluss vom 12.06.1997, Az. V ZB 8/97, zitiert nach juris). - OLG Hamm, 01.02.1995 - 8 U 148/94 Mit Vertrag vom 7. Oktober 1988 errichteten der Kläger und der Geschäftsführer der Beklagten schließlich die ... - die Beklagte des Rechtsstreits 8 U 154/94 - mit Stammeinlagen Von 100.000,00 DM, die der Kläger übernahm, und 200.000,00 DM die der Geschäftsführer der Beklagten übernahm.
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