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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.11.2015 - 8 U 16/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,77154
OLG Frankfurt, 19.11.2015 - 8 U 16/15 (https://dejure.org/2015,77154)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.11.2015 - 8 U 16/15 (https://dejure.org/2015,77154)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. November 2015 - 8 U 16/15 (https://dejure.org/2015,77154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Anspruch auf Herausgabe von Patientenunterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 630g Abs. 2
    Umfang der Pflicht eines in einer Privatklinik operierenden Belegarztes zur Herausgabe von Patientenunterlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herausgabe von Patientenunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 13.10.2017 - 8 W 13/17

    Streitwert einer isolierten Klage auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen zwecks …

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Streitwert einer isolierten Klage eines Patienten gegen seinen Arzt auf Herausgabe von Kopien der Behandlungsunterlagen zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses bei Fehlen besonderer Umstände mit 1/5 des Streitwertes der in Aussicht genommenen Arzthaftungsklage zu bemessen ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 09.05.2011 - 8 W 20/11, juris; Beschluss vom 19.11.2015 - 8 U 16/15, Entscheidungsumdruck, S. 5; Urteil vom 09.08.2016 - 8 U 176/15, Entscheidungsumdruck, S. 7; in diesem Sinne etwa auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.04.2010 - 5 W 620/10, MDR 2010, 1418, 1419; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1998 - 3 O 240/98, juris; Spickhoff, NJW 2011, 1651, 1657;… Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 7. Aufl. 2014, Rdnr. 928; vgl. ferner die Nachweise bei Cremer, MedR 2009, 602, Fußn. 3).
  • KG, 12.04.2018 - 20 W 14/18

    Streitwert einer isolierten Klage auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen zur …

    Das OLG Nürnberg (…Beschluss vom 19. April 2010 - 5 W 620/10 -, juris, Rn. 8, 10, 12) und ihm folgend das OLG Frankfurt (Beschluss vom 19. November 2015 - 8 U 16/15 -, juris, Rn. 20) halten ausgehend von dem wirtschaftlichen Interesse des Herausgabeberechtigten unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Fallumstände einen Wert von 1/5 (20 %) regelmäßig für angemessen.
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