Rechtsprechung
| OLG Celle, 10.11.1994 - 8 U 162/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1995, 1347
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Saarbrücken, 20.04.2005 - 5 U 506/04
Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung: Frage nach dem …
Es kann auch nicht festgestellt werden, dass die Beklagte, als der Kläger die Schadensmeldung hereinreichte, konkreten Anlass, beispielsweise durch einen deutlichen (und im Streitfall unterbliebenen) Hinweis des Versicherungsnehmers in dem Schadensmeldeformular hatte, ihr Datenmaterial durchzusehen und den Versicherungsnehmer auf Widersprüche aufmerksam zu machen; denn hierzu ist der Versicherer ohne konkreten Anlass nicht gehalten (…Senat, Urteil v. 28.1.1998, 5 U 797/97, ZfS 1998, S. 226 ff;… BGH, NJW 1993, S. 2807;… OLG Nürnberg, aaO; OLG Celle, VersR 1995, S. 1347). - OLG Celle, 04.01.2007 - 8 U 134/06
Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers wegen falscher Angaben des …
Allein die Möglichkeit der Beklagten, über eine versicherungsübergreifende Datenbank entsprechende Vorschäden abzufragen, genügt jedoch zur Beseitigung des Aufklärungsbedürfnisses des Versicherers nicht (vgl. Urteil des Senats vom 10. November 1994 - 8 U 162/93 -, veröffentlicht in: VersR 1995, 1347; OLG Bremen VersR 1998, 1149, 1150; OLG Saarbrücken r + s 2006, 277 und 1998, 139 f.; OLGR Oldenburg 2004, 549, 550; OLG Stuttgart r + s 2006, 64, 65). - KG, 06.01.2004 - 6 U 216/03
Kfz-Kaskoversicherung: Kenntnis des Versicherers von Vorschäden
Eine Treuwidrigkeit kann dem Versicherer nicht schon dann vorgehalten werden, wenn dieser sich die Kenntnis von der anzeigepflichtigen Tatsache hätte verschaffen können (ebenso OLG Celle, VersR 1995, 1347; OLG Köln, VersR 1996, 449; OLG Düsseldorf, VersR 1997, 1393). - OLG Köln, 25.05.2004 - 9 U 142/03 Deshalb ist es grundsätzlich unerheblich, ob sich der Versicherer die Kenntnis der Vorschäden anderweitig beschaffen kann, etwa durch eine Nachfrage über seine EDV-Anlage (KG VersR 93, 92; OLG Celle VersR 95, 1347 L; OLG Saarbrücken VersR 98, 1238 zur Reisegepäckversicherung).
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