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Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 26.01.2010

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 09.12.2009 - 8 U 1635/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28763
OLG Nürnberg, 09.12.2009 - 8 U 1635/09 (https://dejure.org/2009,28763)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.12.2009 - 8 U 1635/09 (https://dejure.org/2009,28763)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 8 U 1635/09 (https://dejure.org/2009,28763)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung: Obliegenheitsverletzung durch verspätete Einreichung einer Stehlgutliste; Übersendung der Stehlgutliste 10 Wochen nach dem Eintritt des Versicherungsfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEB § 33 Nr. 1.3; AEB § 33 Nr. 2; VVG § 6 Abs. 3
    Leistungsfreiheit des Versicherers in der Hausratversicherung wegen Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Einreichung einer Stehlgutliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistungsfreiheit des Versicherers in der Hausratversicherung wegen Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Einreichung einer Stehlgutliste

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.12.2009 - 8 U 1635/09
    Der Versicherer hat daher ein berechtigtes Interesse daran, dass der Versicherungsnehmer eine Liste der abhanden gekommenen Gegenstände bei der Polizei einreicht (BGH, Urteil vom 21. April 1993, IV ZR 33/92, VersR 1993, 830).

    Für die Leistungspflicht des Versicherers genügt es daher, wenn eine der beiden Voraussetzungen vorgetragen und erforderlichenfalls bewiesen wird (zum inhaltsgleichen § 21 Nr. 4 VHB 84 vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1993, IV ZR 33/92, VersR 1993, 830).

    Der Versicherer hat daher ein berechtigtes Interesse daran, dass der Versicherungsnehmer eine Liste der abhanden gekommenen Gegenstände bei der Polizei einreicht (BGH, Urteil vom 21. April 1993, IV ZR 33/92, aaO).

  • OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 46/99

    Rechtsstreitigkeit der Einreichung der Stehlgutliste

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.12.2009 - 8 U 1635/09
    Zweck einer solchen Stehlgutliste ist es, zum einen der Polizei eine erfolgversprechende Fahndung nach den entwendeten Gegenständen zu ermöglichen, um den vom Versicherer gegebenenfalls auszugleichenden Schaden zu vermindern, und zum anderen auch den Versicherungsnehmer zu veranlassen, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte Schäden und nachträgliche Aufbauschung des Schadens zu erhöhen und somit die Vertragsgefahr zu mindern (OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 1999, 9 U 46/9, RuS 2000, 248).

    War die Klägerin in ihrer Vorlagepflicht gleichwohl nicht sicher, hätte sie sich hierüber informieren müssen entweder durch Einsichtnahme in die Versicherungsbedingungen oder durch Rückfrage bei der Beklagten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19. Juni 1991, 20 U 32/91, VersR 1992, 489; OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 1999, 9 U 46/99, aaO.).

    Dies hängt insbesondere von der Art der Diebesbeute ab, insbesondere von seiner Individualisierbarkeit (OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 1999, 9 U 46/99, aaO.).

  • BGH, 17.09.2008 - IV ZR 317/05

    Hinweispflicht des Versicherers auf Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.12.2009 - 8 U 1635/09
    Es liegt hier auch kein Fall vor, der mit demjenigen vergleichbar ist, bei dem der BGH angenommen hat, dass die Versicherung den Versicherungsnehmer auf die Obliegenheit, der Polizei unverzüglich eine Stehlgutliste einzureichen, und die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Obliegenheit hätte hinweisen müssen (BGH VersR 2008, 1491-1492).
  • BGH, 13.07.1977 - IV ZR 127/76

    Versicherungsschutz für den Einbruch in eine Wohnung - Treffen vorsätzlich …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.12.2009 - 8 U 1635/09
    Mit der Klausel wollten die Versicherer die sogenannte Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 13. Juli 1977, IV ZR 127/76, VersR 1977, 1021) in ihre Versicherungsbedingungen aufnehmen.
  • OLG Köln, 14.02.1995 - 9 U 298/94

    Verspätete Erstellung einer Stehlgutliste - Versicherung, Diebstahl, Relevanz, …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.12.2009 - 8 U 1635/09
    Einer vorhergehenden Aufforderung zur Vorlage der Stehlgutliste durch den Versicherer mit entsprechender Belehrung bedarf es angesichts der in § 33 Ziffer 1.3 AVB ausdrücklich hervorgehobenen Obliegenheit nicht (OLG Köln, Urteil vom 14. Februar 1995, 9 U 298/94, NJW-RR 1996, 1055; siehe auch die Ausführungen weiter oben.).
  • BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 205/86

    Telegrafische oder fernmündliche Schadensmeldung an die Versicherung - Anzeige …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.12.2009 - 8 U 1635/09
    Mit ihnen lässt sich eine Zuordnung zu möglicherweise aufgefundenem Diebesgut nicht treffen (BGH, Urteil vom 17. Februar 1988, IVa ZR 205/86, NJW-RR 1988, 728).
  • OLG Hamm, 19.06.1991 - 20 U 32/91

    Verspätete Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.12.2009 - 8 U 1635/09
    War die Klägerin in ihrer Vorlagepflicht gleichwohl nicht sicher, hätte sie sich hierüber informieren müssen entweder durch Einsichtnahme in die Versicherungsbedingungen oder durch Rückfrage bei der Beklagten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19. Juni 1991, 20 U 32/91, VersR 1992, 489; OLG Köln…, Urteil vom 19. Oktober 1999, 9 U 46/99, aaO.).
  • OLG Celle, 11.12.2014 - 8 U 190/14

    Hausratversicherung; Obliegenheitsverletzung; Stehlgutliste; Belehrung; …

    Nach allgemeiner Auffassung soll der Versicherungsnehmer durch die in den Hausratversicherungsbedingungen enthaltene Obliegenheit auch veranlasst werden, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig - auch gegenüber der Polizei - festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte Schäden und die nachträgliche Aufbauschung des Schadens zu erhöhen und somit die Vertragsgefahr zu mindern (z. B. OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 8 U 1635/09 - OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 15. August 2008 - 4 U 114/08 -, OLG Köln, aaO, Rn. 39).
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   OLG Nürnberg, 26.01.2010 - 8 U 1635/09   

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https://dejure.org/2010,23658
OLG Nürnberg, 26.01.2010 - 8 U 1635/09 (https://dejure.org/2010,23658)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.01.2010 - 8 U 1635/09 (https://dejure.org/2010,23658)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - 8 U 1635/09 (https://dejure.org/2010,23658)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung: Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Einreichung der Stehlgutliste beim Versicherer und bei der Polizei; Entbehrlichkeit bei Einschaltung eines Sachverständigen; Abschlusserklärung als Anerkenntnis

  • rechtsportal.de

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Vorlage einer Stehlgutliste

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Verspätete Einreichung der Stehlgutliste

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stehlgutliste ist unverzüglich nach einem Einbruch der Polizei vorzulegen - Kein Schadensersatzanspruch gegenüber der Versicherung, wenn zu viel Zeit seit dem Einbruch vergeht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Vorlage einer Stehlgutliste; Zulässigkeit der nachträglichen Beauftragung eines Sachverständigen zur Begutachtung eines Diebstahlsschadens

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