Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 09.02.2011 - 8 U 166/10 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Blechschaden am Kotflügel ist bei Gebrauchtem kein Sachmangel!
- vogel.de (Kurzinformation)
Haftung des Gebrauchtwagenhändlers für unbekannten Vorschaden - Unfallschäden laut Vorbesitzer - Nein ist lediglich Wissenserklärung
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines …
Auszug aus OLG Bamberg, 09.02.2011 - 8 U 166/10
(BGH NJW 2008, 1517 Tz. 12.Zwar ist die Grenze insoweit sehr eng zu ziehen und erkennt der BGH nur ganz geringfügige, äußere (Lack-) Schäden, nicht hingegen andere (Blech-) Schäden als Bagatellschäden an (BGH NJW 2008, 53 Tz. 20; NJW 2008, 1517 Tz. 18).
Andererseits ist vor der Neulackierung nicht gespachtelt worden (vgl. BGH NJW 2008, 1517 Tz. 19) und sind die Reparaturkosten mit 514, 23 EUR gering (Reinking/Eggert, a.a.O., Rdn. 1586).
(BGH NJW 2008, 1517 Tz. 22).
- BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06
Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens
Auszug aus OLG Bamberg, 09.02.2011 - 8 U 166/10
Zwar ist die Grenze insoweit sehr eng zu ziehen und erkennt der BGH nur ganz geringfügige, äußere (Lack-) Schäden, nicht hingegen andere (Blech-) Schäden als Bagatellschäden an (BGH NJW 2008, 53 Tz. 20; NJW 2008, 1517 Tz. 18).
- LG Lüneburg, 07.03.2016 - 6 O 55/15
Gebrauchtwagenkaufvertrag - höhere Vorbesitzeranzahl als angegeben
Nach ständiger Rechtsprechung weist ein Fahrzeug auch bei Ersetzung der Originallackierung durch eine ordnungsgemäß ausgeführte Neulackierung keinen Mangel auf (BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - VIII ZR 191/07 -, juris; OLG Bamberg, Urteil vom 09.02.2011 - 8 U 166/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.7.2002 - 17 U 9/02, juris, Tz. 15; OLG Frankfurt/M., OLGR 2001, 109, 110; LG Kiel, Urteil vom 27.02.2015 - 3 O 25/14; LG Oldenburg, MDR 2006, 444; LG Itzehoe, Urteil vom 25.8.2003 - 2 O 41/03, juris, Tz. 21). - OLG Celle, 01.12.2011 - 8 U 50/11
Verjährung von Ansprüchen wegen Falschberatung im Zusammenhang mit einer …
Gestützt wird die Annahme einer Kooperation mit der R. … GmbH weiter durch ein Protokoll einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Coburg (23 O 836/06), das dem Senat in dem Verfahren 8 U 166/10 vorlag (siehe Senatsurteil vom 31. März 2011, Seite 4), und das für eine Zusammenarbeit sprach. - OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 126/11
Zurechnung von Beratungsfehlern des Versicherungsmaklers im SKR-Modell
Ein solcher Sachverhalt lag u. a. dem Senatsurteil vom 31. März 2011 in der Sache 8 U 166/10 zugrunde.
- OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 128/11
Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der …
Gestützt wird die Annahme einer Kooperation mit der R. GmbH weiter durch ein Protokoll einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Coburg (23 O 836/06), das dem Senat in dem Verfahren 8 U 166/10 vorlag (siehe Senatsurteil vom 31. März 2011, Seite 4), und das für eine Zusammenarbeit sprach. - OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 151/11
Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der …
In dem Verfahren 8 U 166/10 lag dem Senat ein Protokoll einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Coburg (23 O 836/06) vor (siehe Senatsurteil vom 31. März 2011, Seite 4), dessen Inhalt für eine Kenntnis der Beklagten vom Euro-Plan sprach. - OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 120/11
Zurechnung von Beratungsfehlern des Versicherungsmaklers
Ein solcher Sachverhalt lag dem Senatsurteil vom 31. März 2011 in der Sache 8 U 166/10 zugrunde. - OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 186/11
Zurechnung von Beratungsfehlern eines Versicherungsmaklers bei Vermittlung einer …
Dort lag jeweils ein Investitions- bzw. Kapitalanlagemodell zugrunde, welches die Firma R. … GmbH mutmaßlich mit Kenntnis der Beklagten (vgl. Protokoll des LG Coburg zu 23 O 836/06, welches dem Senat in der Sache 8 U 166/10, dort Bl. 494 - 521 d. A., vorlag), unter Verwendung deren Lebensversicherungstarifes "W. N." oder "W. C." erstellt hat, einem Tarif, bei welchem das Einlagekapital durch Einmalzahlung erbracht, in dem Anlagemodell "Euro-Plan" durch Kreditaufnahme ganz oder teilweise fremdfinanziert wurde und zugleich vorzeitige ratenweise Entnahmen des Versicherungsnehmers aus dem Lebensversicherungsvertrag vorsah, durch welche die Kreditzinsen bedient und durch den Zinsertrag der Lebensversicherung gedeckt sein sollten. - OLG Celle, 24.05.2012 - 8 U 180/11
SKR-Modell
Ein solcher Sachverhalt lag dem Senatsurteil vom 31. März 2011 in der Sache 8 U 166/10 zugrunde.
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