Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 21.03.2024 - 8 U 166/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,8577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 630h Abs. 5 S. 1
Ansprüche eines Kranken- und Pflegeversicherers im Zusammenhang mit einem ambulanten Eingriff aus übergegangenem Recht; Folgeschwere Hirnschäden nach einer durchgeführten Anästhesie
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 13.05.2020 - 6 O 200/17
- OLG Düsseldorf, 21.03.2024 - 8 U 166/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 8 U 115/96
Anamneseerhebung ist elementare und unverzichtbare Grundregel der Medizin
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2024 - 8 U 166/20
Die Anamnese gehört aber zu den elementaren und unverzichtbaren Grundregeln der Medizin und bildet die Basis jeglicher ärztlichen Tätigkeit (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.1997 - 8 U 115/96 -, juris). - OLG Düsseldorf, 21.03.1996 - 8 U 42/95
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2024 - 8 U 166/20
Auch solche Äußerungen des Patienten müssen beachtet werden, die zwar nicht unmittelbar mit den angegebenen Beschwerden in Zusammenhang zu bringen sind, die aber auf ein anderes akutes Krankheitsbild hindeuten können (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. März 1996 - 8 U 42/95 -, juris). - BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03
Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2024 - 8 U 166/20
Einen solchen Ausnahmefall, den die Behandlungsseite zu beweisen hat (BGH, Urteil vom 27.04.2004 - VI ZR 34/03 -, Rn. 16), kann der Senat nach Durchführung der Beweisaufnahme nicht feststellen. - BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03
Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.03.2024 - 8 U 166/20
Eine Verlagerung der Beweislast auf die Behandlerseite ist nur dann ausnahmsweise ausgeschlossen, wenn ein haftungsbegründender Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist, sich nicht das Risiko verwirklicht hat, dessen Nichtbeachtung den Fehler grob erscheinen lässt oder der Patient durch sein Verhalten eine selbständige Komponente für den Heilungserfolg vereitelt hat und dadurch in gleicher Weise wie der grobe Behandlungsfehler des Arztes dazu beigetragen hat, dass der Behandlungsverlauf nicht mehr aufgeklärt werden kann (BGH, Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 328/03 -, Rn. 12, juris).
- OLG Dresden, 30.05.2024 - 4 U 452/22
Arthaftungsrechtlicher Anspruch auf Schmerzensgeld, Schadensersatz und einer …
08.01.2008 - VI ZR 118/06 - juris Rn. 11; Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 328/03 -, Rn. 12, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. März 2024 - 8 U 166/20 -, Rn. 30, juris).
dejure.org
Übersicht OLG Düsseldorf
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.