Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 07.10.1993 - 8 U 18/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 276 § 611 § 823
Beweiserleichterungen bei Routineoperation eines Assistenzarztes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Chirurgen; Begleitung einer Operation; Berufsanfänger; Anerkennung als Facharzt; Facharztausbildung; Anwesenheit des Facharztes; Beweislage
Papierfundstellen
- NJW 1994, 1598
- MDR 1994, 354
- VersR 1994, 603
Wird zitiert von ...
- KG, 14.04.2008 - 20 U 183/06
Arzthaftung: Übertragung der Behandlung auf einen Heilpraktiker ohne die insoweit …
Unterbleibt dies, liegt bereits in der Übertragung der Behandlung ein Behandlungsfehler und trägt der Praxisträger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der eingetretene Schaden nicht auf fehlender Erfahrung und Übung des noch nicht ausreichend qualifizierten Operateurs - hier: des nicht ausreichend qualifizierten Therapeuten - beruht (BGH Urteil vom 10. März 1992 VI ZR 64/91 VersR 1992, 745; BGHZ 88, 248, 256 = VersR 1984, 60, 62; BGH Urteil vom 7. Mai 1985 VI ZR 224/83 VersR 1985, 782); d.h., es spricht eine Vermutung dafür, dass der Mangel an Erfahrung und Übung für später aufgetretene gesundheitliche Beeinträchtigungen des Patienten ursächlich geworden ist (OLG Düsseldorf Urteil vom 7. Oktober 1993 8 U 18/92 VersR 1994, 603).
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