Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 20.01.1998 - 8 U 198/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 42/98 Rn. 22 Ferner meint er, daß der Nebenintervenient nicht wirksam zum Geschäftsführer bestellt worden sei, da die am 2.1.1997 gefaßten Beschlüsse, die den Gegenstand des Verfahrens 8 U 198/97 OLG Hamm bilden, ebenfalls angefochten seien.
Zudem seien die Anfechtungsklagen gegen diesen Beschluß und den vorangegangenem Beschluß vom 11.12.1996 ebenfalls vom Landgericht abgewiesen und die Berufungen dagegen in den Verfahren 8 U 193/97 und 8 U 198/97 zurückgenommen worden, so daß auch diese Beschlüsse unanfechtbar seien.
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