Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 23.10.2020 - 8 U 2263/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA 288 Fehlende Rückrufbetroffenheit eines Fahrzeugs Fehlender Vorsatz für eine sittenwidrige Schädigung
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 29.11.2019 - 3 O 148/19
- OLG Koblenz, 23.10.2020 - 8 U 2263/19
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.10.2020 - 8 U 2263/19
Der Bundesgerichtshof, dem der Wortlaut der Ad hoc - Mitteilung vom 22. September 2015 ausweislich der dortigen Urteilsgründe (BGH, Urtiel vom 30. Juli 2020, - VI ZR 5/20 - Rdz. 4) ebenso wie dem hier erkennenden Senat bekannt war und ist, hat in seinem Grundsatzurteil vom 30. Juli 2020 zu den so genannten Spätkauffällen wörtlich Folgendes ausgeführt (BGH, - VI ZR 5/20 -, Rdz. 35 ff.):.Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus dem Gebot einer möglichst wirksamen Anwendung des Gemeinschaftsrechts (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. Juli 2020, - VI ZR 5/20 -).
Denn jedenfalls fehlt es an der Bereicherungsabsicht und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Stoffgleichheit des erstrebten rechtswidrigen Vermögensvorteils mit einem etwaigen Vermögensschaden (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 2020, - VI ZR 5/20 -).
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.10.2020 - 8 U 2263/19
Der VI. Zivilsenat des BGH hat in seinem Urteil vom 25. Mai 2020 (- VI ZR 252/19 -) ausgeführt, dass das Interesse, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, nicht im Aufgabenbereich des § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV liegt. - BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17
Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.10.2020 - 8 U 2263/19
Er vertieft seinen erstinstanzlichen Vortrag - vor allem auch in Bezug auf die Einzelheiten und diversen Gesichtspunkte unzulässiger Motor- und Fahrzeugfunktionsteile - und weist unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08. Januar 2019 (- VIII ZR 225/17 -) darauf hin, dass das Gericht aufgrund eigener Prüfung und Beweisaufnahme entscheiden müsse, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sei. - OLG Koblenz, 13.03.2020 - 8 U 1351/19
Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog. …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.10.2020 - 8 U 2263/19
Käufern, die sich, wie der Kläger, erst für einen Kauf entschieden haben, nachdem diese ihr Verhalten, wie beschrieben, geändert hatte, wurde - unabhängig von ihren Kenntnissen vom "Dieselskandal" im Allgemeinen und ihren Vorstellungen von der Betroffenheit des Fahrzeugs im Besonderen - nicht sittenwidrig ein Schaden zugefügt (... a.A.: ... OLG Koblenz, Urteil vom 13. März 2020 - 8 U 1351/19, juris Rn. 54 ff....) .".
- OLG Koblenz, 08.10.2021 - 8 U 318/21
Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der …
Wenngleich diese Entscheidung einen Fall betraf, in dem ein Fahrzeug mit EA 189 - Motor in Rede stand, hat der Bundesgerichtshof damit aus Sicht des Senats in wohlbedachter Formulierung in einer richtungsweisenden Grundsatzentscheidung in eindeutiger Weise klargestellt, dass - unabhängig von dem betroffenen Motorenmodell - ab dem Bekanntwerden des ...[A]Dieselskandals und nicht nur im Hinblick auf den Motor EA 189, auf den sich die Ad hoc-Mitteilung der Beklagten vom 22. September 2015 bezog, die berechtigten Erwartungen des Autokäufers in Deutschland gerade nicht mehr durch ein ungetrübtes Vertrauen, das in sittenwidriger Weise ausgenutzt und enttäuscht werden konnte, geprägt waren ( Senat , Urteil vom 23.10.2020 - 8 U 2263/19 -, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 23.06.2021 - VII ZR 218/20).Es ist daher davon auszugehen, dass die Ansicht der Beklagten bezüglich der Gesetzmäßigkeit des Motors jedenfalls rechtlich und technisch sehr gut vertretbar ist, da sie vom KBA geteilt wird (OLG Koblenz, Urteile vom 08.01.2021 - 8 U 258/20 - vom 23.10.2020 - 8 U 2263/19 -).
- OLG Koblenz, 03.03.2023 - 8 U 808/22 Käufern, die sich, wie der Kläger, erst für einen Kauf entschieden haben, nachdem die Beklagte ihr Verhalten, wie beschrieben, geändert hatte, wurde - unabhängig von ihren individuellen Kenntnissen vom "Dieselskandal" im Allgemeinen und ihren Vorstellungen von der Betroffenheit des Fahrzeugs im Besonderen - nicht sittenwidrig ein Schaden zugefügt (…BGH a.a.O. Rn. 38; Urteil des erkennenden Senats vom 23.10.2021 - 8 U 2263/19 -, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen: BGH, Beschluss vom 23.06.2021 - VII ZR 218/20 -).
- LG Siegen, 08.08.2002 - 1 O 338/21 Es ist daher davon auszugehen, dass die Ansicht der Beklagten bezüglich der Gesetzmäßigkeit des Motors jedenfalls rechtlich und technisch sehr gut vertretbar ist, da sie vom KBA (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 23. Oktober 2020 - 8 U 2263/19) und im Übrigen auch jedenfalls von Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. Oberlandesgericht München, Beschluss vom 08. März 2021, 17 U 6806/20, Bl. 982 ff. d.A.) geteilt wird.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".