Rechtsprechung
| OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 347/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Justiz Sachsen
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- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 48
Zulassung von Vertretern und Begleitern zur Gesellschafterversammlung einer GmbH - Betriebs-Berater
Anspruch des Gesellschafters auf Zulassung eines Vertreters/Begleiters zur GmbH-Gesellschafterversammlung
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Berater, Berater des Gesellschafters, einstweilige Verfügung, Einstweiliger Rechtsschutz auf Änderung der Gesellschafterliste, Einziehung des Geschäftsanteils, Fachkundige Rechtsberatung, Gesellschafterversammlung
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
GmbHG § 48
Teilnahmerecht eines Anwalts in Gesellschafterversammlung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des Teilnahmerechts des Gesellschafters einer GmbH in der Gesellschafterversammlung
- rechtsportal.de
GmbHG § 48
Umfang des Teilnahmerechts des Gesellschafters einer GmbH in der Gesellschafterversammlung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Darf man zu einer Gesellschafterversammlung einen Anwalt mitnehmen?
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Vertretung oder Begleitung eines Gesellschafters in Gesellschafterversammlung bei beabsichtigter Zwangseinziehung/-abtretung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Teilnahme eines Beraters an einer Gesellschafterversammlung
- dreher-partner.de (Kurzinformation)
Erzwingung der Teilnahme eines Begleiters zu einer Gesellschafterversammlung durch einstweilige Verfügung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die Teilnahme eines Beraters an der Gesellschafterversammlung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die Vertretung und/oder Begleitung eines Gesellschafters in einer GmbH-Gesellschafterversammlung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Teilnahme, Vertretung und Begleitung des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung
- noerr.com (Kurzinformation)
Zulassung eines Vertreters zur Gesellschafterversammlung
- fgvw.de (Kurzinformation)
Vertretung und Begleitung in Gesellschafterversammlungen der GmbH
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang des Teilnahmerechts des Gesellschafters einer GmbH in der Gesellschafterversammlung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zulassung eines Vertreters/Begleiters zur GmbH-Gesellschafterversammlung
Besprechungen u.ä. (2)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Gesellschafterversammlung - Recht eines Gesellschafters auf anwaltliche Vertretung und Recht auf anwaltliche Begleitung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Darf man zu einer Gesellschafterversammlung einen Rechtsanwalt mitnehmen? (IBR 2018, 108)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 22.01.2016 - 1 HKO 1272/15
- OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 347/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 1374
- ZIP 2016, 2062
- NZM 2017, 486
- BB 2016, 2704
- DB 2016, 2222
- NZG 2016, 1225
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- OLG Düsseldorf, 25.07.2001 - 17 W 42/01
Hinzuziehung eines Rechtsbeistands zur Teilnahme einer Gesellschafterversammlung
Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 347/16
Der Kläger musste sein Teilnahmeverlangen im vorliegenden Einzelfall nicht an die Mehrheitsgesellschafterin richten (vgl. dazu OLG Düsseldorf, GmbHR 2002, 67).Es ist jedoch höchstrichterlich anerkannt, dass sich eine Teilnahmebefugnis von Begleitern daneben ausnahmsweise aus Treuepflichten der übrigen Gesellschafter ergeben kann (BGH, NJW 2009, 2300; OLG Düsseldorf, GmbHR 2002, 67; OLG Stuttgart, GmbHR 1997, 1107; OLG Naumburg, GmbHR 1996, 934;… MüKo GmbHG/Liebscher, 2. Aufl., § 48 Rn. 39;… Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG, 20. Aufl., § 48 Rn. 13).
Schließlich sind auch die Grundsätze des fairen Verfahrens und der Gesellschaftergleichbehandlung einzubeziehen (vgl. OLG Hamm, GmbHR 2003, 1211; OLG Düsseldorf, GmbHR 2002, 67); insbesondere ist zu berücksichtigen, ob auch anderen Gesellschaftern eine Beraterteilnahme gestattet ist.
Selbst gravierende Auseinandersetzungen mit dem anwaltlichen Vertreter eines Gesellschafters rechtfertigen nicht per se dessen Teilnahmeausschluss (OLG Düsseldorf, GmbHR 2002, 67).
Vor diesem Hintergrund bestehen auch keine Bedenken gegen einstweilige Rechtschutzmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Vorwegnahme der Hauptsache (OLG Düsseldorf, GmbHR 2002, 67).
- OLG Stuttgart, 07.03.1997 - 20 W 1/97
Hinzuziehung eines anwaltlichen Beraters zur Gesellschafterversammlung
Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 347/16
7. Übt ein Gesellschafter sein Teilnahmerecht und sein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung selbst aus, sieht das Gesetz grundsätzlich keine Hinzuziehung von dritten Personen als Berater, Unterstützer oder Zeugen vor, sodass eine Teilnahmebefugnis von Sachverständigen, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten grundsätzlich nur im Satzungsweg oder durch einen Mehrheitsbeschluss der Gesellschafterversammlung begründet werden kann (OLG Stuttgart, GmbHR 1997, 1107).Es ist jedoch höchstrichterlich anerkannt, dass sich eine Teilnahmebefugnis von Begleitern daneben ausnahmsweise aus Treuepflichten der übrigen Gesellschafter ergeben kann (BGH, NJW 2009, 2300; OLG Düsseldorf, GmbHR 2002, 67; OLG Stuttgart, GmbHR 1997, 1107; OLG Naumburg, GmbHR 1996, 934;… MüKo GmbHG/Liebscher, 2. Aufl., § 48 Rn. 39;… Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG, 20. Aufl., § 48 Rn. 13).
Maßgebend in die vorzunehmende Abwägung einzustellen sind demzufolge die persönlichen Verhältnisse des Gesellschafters, die Struktur der Gesellschaft und der Gesellschafter sowie die Bedeutung des Beschlussgegenstands (OLG Stuttgart, GmbHR 1997, 1107).
Die gebotene Interessenabwägung ist in Bezug auf die spezifischen Einzelfallumstände und die konkret in Rede stehende Gesellschafterversammlung unter Einbeziehung des Verhältnismäßigkeitsprinzips durchzuführen (OLG Stuttgart, GmbHR 1997, 1107).
- OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3764/10
Gesellschafterversammlung einer in Liquidation befindlichen Gesellschaft: …
Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 347/16
Das Teilnahmerecht des Gesellschafters an der Gesellschafterversammlung, dem zentralen Willensbildungsorgan in der GmbH, gehört zum Kernbereich seiner Mitgliedschaftsrechte (BGH, GmbHR 1989, 120; GmbHR 1971, 207; OLG München, GmbHR 2011, 590;… MüKo GmbHG/Liebscher, 2. Aufl., § 48 Rn. 9).Sieht der Gesellschaftsvertrag - wie hier - keine höchstpersönliche Ausübung von Gesellschafterrechten vor, darf sich jeder Anteilsinhaber in der Gesellschafterversammlung - insbesondere bei der Stimmabgabe - vertreten lassen, d.h. einen mit Vollmacht ausgestatteten Vertreter entsenden (OLG Stuttgart, GmbHR 1994, 257; OLG Hamm, GmbHR 2003, 1211; OLG München, GmbHR 2011, 590).
Beschränkungen der Zulassung eines Vertreters sind nur bei Vorliegen besonderer Umstände oder eines wichtigen bzw. ihm gleichkommenden sachlichen Grunds anzuerkennen (OLG München, GmbHR 2011, 590;… MüKo GmbHG/Liebscher, 2. Aufl., § 48 Rn. 29).
Höhere Anforderungen an einen Teilnahmeausschluss gelten dabei für Berufsgeheimnisträger, etwa Rechtsanwälte (vgl. OLG München, GmbHR 2011, 590).
- OLG Hamm, 06.05.2003 - 27 U 131/02
Streit über die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses; Zulässigkeit des …
Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 347/16
Sieht der Gesellschaftsvertrag - wie hier - keine höchstpersönliche Ausübung von Gesellschafterrechten vor, darf sich jeder Anteilsinhaber in der Gesellschafterversammlung - insbesondere bei der Stimmabgabe - vertreten lassen, d.h. einen mit Vollmacht ausgestatteten Vertreter entsenden (OLG Stuttgart, GmbHR 1994, 257; OLG Hamm, GmbHR 2003, 1211; OLG München, GmbHR 2011, 590).Lässt sich ein Gesellschafter in der Gesellschaftsversammlung vertreten, hat er allerdings in der Regel keinen Anspruch darauf, daneben selbst an der Versammlung teilnehmen zu dürfen (OLG Stuttgart, GmbHR 1994, 257;… Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG, 20. Aufl., § 48 Rn. 8;… MüKo GmbHG/Liebscher, 2. Aufl., § 48 Rn. 34; vgl. auch OLG Hamm, GmbHR 2003, 1211).
Schließlich sind auch die Grundsätze des fairen Verfahrens und der Gesellschaftergleichbehandlung einzubeziehen (vgl. OLG Hamm, GmbHR 2003, 1211; OLG Düsseldorf, GmbHR 2002, 67); insbesondere ist zu berücksichtigen, ob auch anderen Gesellschaftern eine Beraterteilnahme gestattet ist.
Wird einer teilnahmebefugten Person jedoch vom Hausrechtsinhaber der Zutritt zum Versammlungsort versagt, darf dort keine Gesellschafterversammlung abgehalten werden (vgl. OLG Hamm, GmbHR 2003, 1211).
- BGH, 27.04.2009 - II ZR 167/07
Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen einen Vorratsbeschluss
Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 347/16
Es ist jedoch höchstrichterlich anerkannt, dass sich eine Teilnahmebefugnis von Begleitern daneben ausnahmsweise aus Treuepflichten der übrigen Gesellschafter ergeben kann (BGH, NJW 2009, 2300; OLG Düsseldorf, GmbHR 2002, 67; OLG Stuttgart, GmbHR 1997, 1107; OLG Naumburg, GmbHR 1996, 934;… MüKo GmbHG/Liebscher, 2. Aufl., § 48 Rn. 39;… Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG, 20. Aufl., § 48 Rn. 13).Denn in einem späteren Anfechtungsprozess, der vom Gesellschafter zu führen ist, steht auch sein Vertreter als Zeuge für Abläufe in der Gesellschafterversammlung zur Verfügung, sodass kein Ausnahmetatbestand im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung gegeben war (vgl. BGH, NJW 2009, 2300).
- BGH, 17.10.1988 - II ZR 18/88
Anforderungen an die Form einer Teilnahmeregelung; Anfechtung von …
Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 347/16
Das Teilnahmerecht des Gesellschafters an der Gesellschafterversammlung, dem zentralen Willensbildungsorgan in der GmbH, gehört zum Kernbereich seiner Mitgliedschaftsrechte (BGH, GmbHR 1989, 120; GmbHR 1971, 207; OLG München, GmbHR 2011, 590;… MüKo GmbHG/Liebscher, 2. Aufl., § 48 Rn. 9).Aus der Behandlung von satzungsmäßigen Vertreterklauseln in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur ist zu schließen (vgl. BGH, GmbHR 1989, 120;… MüKo GmbHG/Liebscher, 2. Aufl., § 48 Rn. 33 m.w.N.), dass diese dann auf Bedenken stoßen können, wenn einem Gesellschafter statuarisch ein bestimmter Vertreter vorgegeben bzw. "aufgezwungen" wird, auf den er keinen Einfluss mittels Weisungen zu nehmen vermag (…vgl. MüKo GmbHG/Liebscher, 2. Aufl., § 48 Rn. 33).
- OLG Stuttgart, 23.07.1993 - 2 U 79/93
Anfechtbarkeit der Genehmigung des Erwerbs von GmbH-Anteilen
Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 347/16
Sieht der Gesellschaftsvertrag - wie hier - keine höchstpersönliche Ausübung von Gesellschafterrechten vor, darf sich jeder Anteilsinhaber in der Gesellschafterversammlung - insbesondere bei der Stimmabgabe - vertreten lassen, d.h. einen mit Vollmacht ausgestatteten Vertreter entsenden (OLG Stuttgart, GmbHR 1994, 257; OLG Hamm, GmbHR 2003, 1211; OLG München, GmbHR 2011, 590).Lässt sich ein Gesellschafter in der Gesellschaftsversammlung vertreten, hat er allerdings in der Regel keinen Anspruch darauf, daneben selbst an der Versammlung teilnehmen zu dürfen (OLG Stuttgart, GmbHR 1994, 257;… Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG, 20. Aufl., § 48 Rn. 8;… MüKo GmbHG/Liebscher, 2. Aufl., § 48 Rn. 34; vgl. auch OLG Hamm, GmbHR 2003, 1211).
- OLG Naumburg, 25.01.1996 - 2 U 31/95
Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 347/16
Es ist jedoch höchstrichterlich anerkannt, dass sich eine Teilnahmebefugnis von Begleitern daneben ausnahmsweise aus Treuepflichten der übrigen Gesellschafter ergeben kann (BGH, NJW 2009, 2300; OLG Düsseldorf, GmbHR 2002, 67; OLG Stuttgart, GmbHR 1997, 1107; OLG Naumburg, GmbHR 1996, 934;… MüKo GmbHG/Liebscher, 2. Aufl., § 48 Rn. 39;… Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG, 20. Aufl., § 48 Rn. 13). - OLG Brandenburg, 21.06.2000 - 1 AR 37/00
Entscheidung in einem Zuständigkeitsstreit zwischen allgemeiner Zivilkammer und …
Auszug aus OLG Dresden, 25.08.2016 - 8 U 347/16
Auch eine Auslegung der Schutzschrift im Übrigen (vgl. OLG Brandenburg, MDR 2000, 1029) streitet nicht für den von der Beklagten vertretenen Rechtsstandpunkt.
- LG Stuttgart, 19.01.2021 - 31 O 54/20 Eine hypothetische wechselseitige Ablehnung der Zustimmung zur Zulassung dieser Berater wäre als Verstoß gegen die gesellschaftsrechtliche Treupflicht zu bewerten und deshalb unbeachtlich gewesen (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 07. März 1997 -20 W 1/97, BeckRS 1997, 10481 Rn. 12, beck-online; OLG Dresden, Urteil vom 25. August 2016 -8 U 347/16 -, Rn. 16, juris;… MüKoGmbHG/Liebscher, 3. Aufl. 2019, GmbHG § 48 Rn. 38;… Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, 22. Aufl. 2019, GmbHG § 48 Rn. 13).
Wird die statusrechtliche Stellung eines Gesellschafters in schwerwiegender Weise durch die beabsichtigte Beschlussfassung beeinträchtigt, und gebietet es die gesellschaftsrechtliche Treupflicht deshalb, ihm wegen fehlender eigener Sachkunde die Anwesenheit eines Anwalts oder sonstigen Beraters hinzuziehen, so kann sich aus den Prinzipien der Waffengleichheit und der Gesellschaftergleichbehandlung zwar ergeben, dass dann auch anderen Gesellschaftern die Hinzuziehung eines eigenen Beraters zur Gesellschafterversammlung zu gestatten ist, selbst wenn ihre Gesellschafterbelange nicht oder nicht so stark beeinträchtigt sind (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 25. August 2016 - 8 U 347/16-, Rn. 16, juris).
- OLG Schleswig, 08.10.2024 - 9 U 2/24
Feststellung der Nichtigkeit eines Ausschließungsbeschlusses einer …
Unabhängig davon, ob eine Mitabstimmung eines Gesellschafters zu Themen ausgeschlossen ist, darf er jedenfalls teilnehmen, was die Möglichkeit einschließt, für die Teilnahme Vertreter zu entsenden (zum Recht der GmbH: OLG Dresden, Urteil vom 25.08.2016 - 8 U 347/16, juris Rn. 12).
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