Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - I-8 U 36/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 01.02.2007 - 3 O 323/05
- OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - I-8 U 36/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97
Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - 8 U 36/07
Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind im Wesentlichen die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers (vgl. BGH, NJW 1998, 2741, 2742).Vielmehr kann in den Fällen schwerster Schädigung eine ausgleichspflichtige immaterielle Beeinträchtigung gerade darin liegen, dass die Persönlichkeit ganz oder weitgehend zerstört und hiervon auch die Empfindungsfähigkeit des Verletzten betroffen ist, wobei freilich ein völliger Mangel an Empfindungsfähigkeit auch in solchen Fällen die Höhe des Schmerzensgeldes mindern kann (vgl. BGH, NJW 1998, 2741, 2743; NJW 1993, 781, 783).
Das kann ebenso wie in Fällen, in denen die Verletzungshandlung sofort zum Tode führt, selbst bei schwersten Verletzungen dann zu verneinen sein, wenn diese bei durchgehender Empfindungslosigkeit des Geschädigten alsbald den Tod zur Folge haben und dieser nach den konkreten Umständen des Falles, insbesondere wegen der Kürze der Zeit zwischen Schadensereignis und Tod, sowie nach dem Ablauf des Sterbevorgangs derart im Vordergrund steht, dass eine immaterielle Beeinträchtigung durch die Körperverletzung als solche nicht fassbar ist und folglich auch die Billigkeit keinen Ausgleich in Geld gebietet (BGH, NJW 1998, 2741, 2743).
- BGH, 03.05.2007 - IX ZR 218/05
Haftung einer Anwaltssozietät für Handeln eines Scheinsozius
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - 8 U 36/07
Für das Verschulden des Beklagten zu 4) haften die Beklagten zu 2), 3) und 6) als Mitglieder der ehemaligen Gemeinschaftspraxis (GbR) vertraglich und im Übrigen auch deliktisch (vgl. BGH, NJW 2007, 2490, 2491 ff.). - BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91
Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2007 - 8 U 36/07
Vielmehr kann in den Fällen schwerster Schädigung eine ausgleichspflichtige immaterielle Beeinträchtigung gerade darin liegen, dass die Persönlichkeit ganz oder weitgehend zerstört und hiervon auch die Empfindungsfähigkeit des Verletzten betroffen ist, wobei freilich ein völliger Mangel an Empfindungsfähigkeit auch in solchen Fällen die Höhe des Schmerzensgeldes mindern kann (vgl. BGH, NJW 1998, 2741, 2743; NJW 1993, 781, 783).
- OLG Hamm, 25.02.2009 - 8 U 51/07
Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter von Publikumsgesellschaften
Der Senat hat bereits mit den Urteilen vom 23. Januar 2008 (8 U 36/07) und 28. Mai 2008 (8 U 35/07) über Rechtsstreite betreffend die A-Passage I KG unter anderem gegen den hiesigen Beklagten zu 1. entschieden. - OLG Hamm, 28.05.2008 - 8 U 35/07
Zu den Auskunfts- und Aufklärungspflichten des Gründungskomplementärs
Der Senat hat bereits mit - nicht rechtskräftigem - Urteil vom 23. Januar 2008 (8 U 36/07) über einen Rechtsstreit betreffend die B KG unter anderem gegen den hiesigen Beklagten entschieden.
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