Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 27.04.1995 - 8 U 36/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.07.2001 - XI ZR 15/01
Termingeschäftsfähigkeit als Voraussetzung für die Bestellung von Sicherheiten …
a) Die Frage, ob nicht börsentermingeschäftsfähige Dritte Sicherheiten für Forderungen aus voll wirksamen Börsentermingeschäften verbindlich bestellen können, wird in Rechtsprechung und Literatur - für Bürgschaften und Garantien - unterschiedlich beurteilt (verneinend: RGZ 140, 132, 135; OLG Hamburg, Urteil vom 27. April 1995 - 8 U 36/94 mit ablehnender Anmerkung Koller EWiR 1997, 73, 74;… Polt, in: Hellner/Steuer, Bankrecht und Bankpraxis 7/288;… Baumbach/Hopt, HGB 30. Aufl. § 59 BörsG Rdn. 1; Nußbaum, BörsG § 59 Anm. III;… Meyer/Bremer, BörsG 4. Aufl. § 59 Anm. 1;… bejahend: Irmen, in: Schäfer, Wertpapierhandelsgesetz, Börsengesetz, Verkaufsprospektgesetz § 59 BörsG Rdn. 9;… Allmendinger, in: Allmendinger/Tilp, Börsentermin- und Differenzgeschäfte Rdn. 390, 393 f.;… Breit, in: Düringer/Hachenburg, HGB 3. Aufl. §§ 373-382 Anhang II Anm. 185; Maser, Der Termin- und der Differenzeinwand bei Börsentermingeschäften in Wertpapieren, S. 90;… widersprüchlich Schwark, BörsG 2. Aufl. § 53 Rdn. 1 einerseits und § 59 Rdn. 4 andererseits). - OLG Stuttgart, 06.12.2000 - 9 U 103/00
Verbindlichkeit von Geschäften zur Sicherung eines verbindlichen …
Dieser Auffassung ist das Oberlandesgericht Hamburg gefolgt (Urteil vom 27.04.1995; 8 U 36/94 - nicht veröffentlicht).
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