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Rechtsprechung
   OLG München, 01.08.2002 - 8 U 5085/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13293
OLG München, 01.08.2002 - 8 U 5085/01 (https://dejure.org/2002,13293)
OLG München, Entscheidung vom 01.08.2002 - 8 U 5085/01 (https://dejure.org/2002,13293)
OLG München, Entscheidung vom 01. August 2002 - 8 U 5085/01 (https://dejure.org/2002,13293)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • franchiseurteile.de (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Personal Total

    Haftung des Franchisegebers für gezielte vorvertragliche Täuschung durch geschönte Zahlenangaben

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Haftung des Franchisegebers bei vorvertraglicher Täuschung des Franchisenehmers über Umsatzprognosen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Personal Total -, Haftung des FG bei vorvertraglicher Täuschung des FN über Umsatzprognosen

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Franchise Risiken und Gefahren - auch eine Unternehmensform für Rechtsanwaltskanzleien?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2003, 443
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Köln, 26.02.2008 - 5 O 106/07

    Keine Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten bei der Anbahnung eines …

    Hierdurch hat die Beklagte zu 1) gerade nicht erklärt, die Planungen beruhten auf Umsätze weiterer existierender Betriebe (zur möglichen Haftung bei falschen Angaben über die Betriebsanzahl vgl. OLG München, BB 2003, 443).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2019 - 16 U 68/18

    Schadensersatz aus Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten …

    Die Beklagte war indes verpflichtet, den Kläger vor Abschluss des Franchise-Vertrages über die Rentabilität des von ihr angebotenen Franchise-Systems auf insgesamt zutreffender Tatsachenbasis, d.h. insgesamt wahrheitsgemäß, aufzuklären, da die Rentabilität des Systems für den Kläger als potentiellen Franchisenehmer im Vorfeld des Vertragsschlusses - für die Beklagte ohne weiteres erkennbar - von besonderer Bedeutung war (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 22.12.2011, I-19 U 35/10, ZVertriebsR 2012, 177; OLG Hamburg, Urteil vom 30.12.2002, 5 U 220/01, DB 2003, 1054; OLG München, Urteil vom 16.09.1993, 6 U 5495/92, NJW 1994, 667; OLG München, Urteil vom 13.11.1987, 8 U 2207/87, BB 1988, 865 mit Anmerkung Skaupy; OLG München, Urteil vom 01.08.2002, 8 U 5085/01, BB 2003, 443 mit Anm. Giesler/Nauschütt, BB 2003, 435; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 25. Oktober 2013 - I-22 U 62/13 -, Rn. 79, juris).
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