Rechtsprechung
| OLG Hamm, 25.07.2011 - I-8 U 54/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 667
Rückzahlungspflicht des Treuhänders, wenn er die bestimmungsgemäße Verwendung des Treugutes nicht beweist
Besprechungen u.ä.
- kanzlei-klumpe.de
, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)
(Kardinal-)Pflichten eines Treuhandkommanditisten
Verfahrensgang
- LG Essen, 03.03.2010 - 3 O 551/08
- OLG Hamm, 25.07.2011 - I-8 U 54/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 1248
- NZG 2011, 1069
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02
Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds
Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2011 - 8 U 54/10
Rn. 106 Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass dem Anleger aufgrund einer Täuschung durch die Initiatoren bzw. die von ihnen eingesetzten Vertriebsorganisation kein Anspruch auf Schadensersatz aus Verhandlungsverschulden gegen die Fondsgesellschaft zusteht (BGH, U. v. 21.7. 2003, II ZR 387/02 BGHZ 156, 46, Juris-Rdnr. 18). - BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen
Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2011 - 8 U 54/10
Rn. 62 Ansprüche aus bürgerlich-rechtlicher Prospekthaftung verjähren nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs analog § 46 BörsG innerhalb von einem Jahr nach Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände und kenntnisunabhängig nach 3 Jahren, beginnend mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages (z. B. BGH, U. v. 7.12.2009, II ZR 15/08, NJW 2010, 1077, Rdnr. 26). - BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03
Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe
Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2011 - 8 U 54/10
Rn. 67 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH muss einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d. h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (z. B. BGH, U v. 26.9. 2005, II ZR 314/03; 21.3. 2005, II ZR 149/03; 21.3.2005, II ZR 140/03).
- BGH, 30.10.2003 - III ZR 344/02
Rechtsstellung eines Mittelverwendungstreuhänders im Rahmen eines Anlagemodells
Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2011 - 8 U 54/10
Rn. 33 Von der Verpflichtung nach § 667 BGB, das eingezahlte Geld wieder zurückzuzahlen, wird ein Treuhänder nur frei, wenn er darlegt und beweist, die empfangenen Mittel auftragsgemäß weitergeleitet zu haben (BGH, U. v. 30.10.2003, III ZR 344/02, ZIP 2004, 171). - BGH, 21.03.2005 - II ZR 149/03
Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe
Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2011 - 8 U 54/10
Rn. 67 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH muss einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d. h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (z. B. BGH, U v. 26.9. 2005, II ZR 314/03; 21.3. 2005, II ZR 149/03; 21.3.2005, II ZR 140/03). - BGH, 26.09.2005 - II ZR 314/03
Rückgewähr der Einlage eines stillen Gesellschafters; Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2011 - 8 U 54/10
Rn. 67 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH muss einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d. h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (z. B. BGH, U v. 26.9. 2005, II ZR 314/03; 21.3. 2005, II ZR 149/03; 21.3.2005, II ZR 140/03).
- OLG Karlsruhe, 27.10.2011 - 9 U 27/11
Insolvenz: Streitgegenstand einer Feststellungsklage bei streitigen Forderungen; …
Rn. 35 Die Regeln der fehlerhaften Gesellschaft gelten auch für einen bloß wirtschaftlichen Beitritt über einen Treuhandkommanditisten (OLG Hamm, Urt. v. 25. Juli 2011 - 8 U 54/10, juris Tz. 88;… OLG Hamm, Urt. v. 11. März 2009 - 8 U 21/08, Tz. 20; BGHZ 148, 201 = WM 2001, 1464 juris Tz. 18).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 54/10 |
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 08.03.2010 - 9 O 1121/05
- OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 54/10
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 174/11
- OLG Oldenburg, 05.06.2014 - 8 U 54/10
- BGH, 01.12.2015 - XI ZR 315/14
Wird zitiert von ...
- OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 53/10
Haftung der finanzierenden Bank für die Täuschung über die Höhe der …
Es hat auf die nicht bestrittene Vielzahl von Finanzierungsfällen sowie die Finanzierungszusage vom 23. November 1992 (vorgelegt z. B. Bd. III Bl. 169 der Akten der Parallelsache 8 U 54/10) hingewiesen, weiter auf die in den Jahren zuvor praktizierte Zusammenarbeit bei anderen Erwerbermodellen und die mit dem Zeugen B... (C...) getroffenen Absprachen zur Erwerberfinanzierung.
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| OLG Oldenburg, 05.06.2014 - 8 U 54/10 |
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- LG Oldenburg, 08.03.2010 - 9 O 1121/05
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- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 174/11
- OLG Oldenburg, 05.06.2014 - 8 U 54/10
- BGH, 01.12.2015 - XI ZR 315/14
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