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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 06.12.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.06.2001 - 8 U 77/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10735
OLG Hamm, 20.06.2001 - 8 U 77/01 (https://dejure.org/2001,10735)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.06.2001 - 8 U 77/01 (https://dejure.org/2001,10735)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 8 U 77/01 (https://dejure.org/2001,10735)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitgliederversammlung; Verein; Abstimmung; Telefonische Zuschaltung; Anfechtbarkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87

    Ausschluß eines Mitglieds aus einer Gewerkschaft; Umfang der gerichtlichen …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2001 - 8 U 77/01
    Aus dem Fehlen einer gleichzeitigen Verfahrensregelung folgt nicht, dass der Vorstand bei der Herbeiführung eines Streichungsbeschlusses völlig frei ist, sondern die Ausschlussorgane des Verbands haben gewisse allgemeingültige Verfahrensgrundsätze zu beachten, damit das zum Ausspruch einer Vereinsstrafe führende Verfahren nicht zum Willkürakt wird und sich das betroffene Mitglied sachgerecht verteidigen kann (BGH NJW 1988, 552, 553).

    Da ein Ausschluss aber um so eher unbillig sein wird, je wichtiger für den Betroffenen die Mitgliedschaft ist, sind diesem Beurteilungs- und Ermessensspielraum enge Grenzen gesetzt (vgl. BGHZ 93, 151 (158) = NJW 1985, 1216; NJW 1988, 552, 555; NJW 1997, 3368).

    Die Nachprüfbarkeit der Tatsachenfeststellungen, mit denen der Ausschluss begründet wird, durch die staatlichen Gerichte bedeutet nicht, dass der Verband im gerichtlichen Verfahren neue Tatsachen, die er im verbandsinternen Verfahren nicht festgestellt hat und auf die sich der Ausschluss deshalb auch nicht gründen konnte, im Zivilprozess als neue Ausschlussgründe zur Rechtfertigung seines Ausschließungsbeschlusses nachschieben darf (BGHZ 45, 314 = NJW 1966, 1751; NJW 1981, 2178, 2180; NJW 1988, 552, 554).

  • BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95

    Ausschluss eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Verein

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2001 - 8 U 77/01
    Während es stets voller gerichtlicher Nachprüfung unterliegt, ob die Tatsachen, die der Ausschließungsentscheidung des Vereins zugrunde gelegt worden sind, bei objektiver und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteter Tatsachenermittlung zutreffend festgestellt worden sind, die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter die herangezogene Vorschrift jedoch grundsätzlich zu den Maßnahmen gehört, die ein Verein in Ausübung seiner Vereinsgewalt eigenverantwortlich zu treffen hat und die gerichtlich daher nur in engen Grenzen nachprüfbar ist (BGHZ 87, 337 (345) = NJW 1984, 918; NJW 1997, 3368), ist dies bei sog. Monopolverbänden und Vereinigungen mit überragender Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich, bei denen die Mitgliedschaft für den Einzelnen aus beruflichen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von erheblicher Bedeutung ist, anders.

    Da ein Ausschluss aber um so eher unbillig sein wird, je wichtiger für den Betroffenen die Mitgliedschaft ist, sind diesem Beurteilungs- und Ermessensspielraum enge Grenzen gesetzt (vgl. BGHZ 93, 151 (158) = NJW 1985, 1216; NJW 1988, 552, 555; NJW 1997, 3368).

  • BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82

    Gerichtliche Nachprüfung der Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2001 - 8 U 77/01
    Während es stets voller gerichtlicher Nachprüfung unterliegt, ob die Tatsachen, die der Ausschließungsentscheidung des Vereins zugrunde gelegt worden sind, bei objektiver und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteter Tatsachenermittlung zutreffend festgestellt worden sind, die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter die herangezogene Vorschrift jedoch grundsätzlich zu den Maßnahmen gehört, die ein Verein in Ausübung seiner Vereinsgewalt eigenverantwortlich zu treffen hat und die gerichtlich daher nur in engen Grenzen nachprüfbar ist (BGHZ 87, 337 (345) = NJW 1984, 918; NJW 1997, 3368), ist dies bei sog. Monopolverbänden und Vereinigungen mit überragender Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich, bei denen die Mitgliedschaft für den Einzelnen aus beruflichen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von erheblicher Bedeutung ist, anders.
  • BGH, 10.12.1984 - II ZR 91/84

    Aufnahmezwang für die IG Metall

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2001 - 8 U 77/01
    Da ein Ausschluss aber um so eher unbillig sein wird, je wichtiger für den Betroffenen die Mitgliedschaft ist, sind diesem Beurteilungs- und Ermessensspielraum enge Grenzen gesetzt (vgl. BGHZ 93, 151 (158) = NJW 1985, 1216; NJW 1988, 552, 555; NJW 1997, 3368).
  • BGH, 05.10.1978 - II ZR 177/76

    Austrittsfiktion in der Satzung einer politischen Partei

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2001 - 8 U 77/01
    Es kann hierfür offen bleiben, ob und in welchen Grenzen ein Ausschluss in einem vereinfachten Verfahren verhängt werden kann (vgl. dazu BGHZ 73, 275, 280; 75, 158).
  • BGH, 02.07.1979 - II ZR 206/77

    Mitgliedsausschluß aus politischer Partei

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2001 - 8 U 77/01
    Es kann hierfür offen bleiben, ob und in welchen Grenzen ein Ausschluss in einem vereinfachten Verfahren verhängt werden kann (vgl. dazu BGHZ 73, 275, 280; 75, 158).
  • BGH, 19.01.1981 - II ZR 20/80

    Ausschluss eines Gewerkschaftsmitgliedes - Verlust sozialer Schutzrechte und …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2001 - 8 U 77/01
    Die Nachprüfbarkeit der Tatsachenfeststellungen, mit denen der Ausschluss begründet wird, durch die staatlichen Gerichte bedeutet nicht, dass der Verband im gerichtlichen Verfahren neue Tatsachen, die er im verbandsinternen Verfahren nicht festgestellt hat und auf die sich der Ausschluss deshalb auch nicht gründen konnte, im Zivilprozess als neue Ausschlussgründe zur Rechtfertigung seines Ausschließungsbeschlusses nachschieben darf (BGHZ 45, 314 = NJW 1966, 1751; NJW 1981, 2178, 2180; NJW 1988, 552, 554).
  • BGH, 13.06.1966 - II ZR 130/64

    Ausschluß eines Gewerkschaftsmitglieds nach Betriebsratswahl

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2001 - 8 U 77/01
    Die Nachprüfbarkeit der Tatsachenfeststellungen, mit denen der Ausschluss begründet wird, durch die staatlichen Gerichte bedeutet nicht, dass der Verband im gerichtlichen Verfahren neue Tatsachen, die er im verbandsinternen Verfahren nicht festgestellt hat und auf die sich der Ausschluss deshalb auch nicht gründen konnte, im Zivilprozess als neue Ausschlussgründe zur Rechtfertigung seines Ausschließungsbeschlusses nachschieben darf (BGHZ 45, 314 = NJW 1966, 1751; NJW 1981, 2178, 2180; NJW 1988, 552, 554).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 8 Sch 1/01

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisses im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2001 - 8 U 77/01
    Wegen weiterer Einzelheiten insoweit wird auf den Beschluss vom heutigen Tage in dem Verfahren 8 Sch 1/01 verwiesen.
  • OLG Brandenburg, 03.07.2012 - 11 U 174/07

    Vereinsrecht: Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen Beschlüsse der …

    Rn. 51 Hinzu kommt, dass nach der oben zitierten Auffassung, der sich der Senat ebenfalls anschließt, auch in der Satzung geregelt sein müsste, welches Organ des Vereins für die Feststellung des Tatbestandes der Beendigung der Mitgliedschaft zuständig ist (Reichert a.a.O., Rn. 2953 unter Bezugnahme auf OLG Hamm, 20.06.2001, 8 U 77/01= OLGR Hamm 2001, 389).
  • KG, 23.10.2020 - 22 W 5/20

    Eintragung einer Satzungsänderung ins Vereinsregister; Gerichtliche Prüfung der …

    Eine solche Regelung wird teilweise für erforderlich gehalten (ohne nähere Begründung OLG Brandenburg…, Urteil vom 3. Juli 2012 - 11 U 174/07 -, juris-Rn. 51 (die dort aufgerufene Entscheidung OLG Hamm, Urteil vom 20. Juni 2001 - 8 U 77/01 -, juris, betraf eine mit dem hiesigen Fall nicht vergleichbare Konstellation einer in der Satzung vorgesehenen Kündigung durch den Vorstand mittels Streichens aus der Mitgliederliste);… Röcken Vereinssatzungen, 3. Aufl. 2018, 10.2.4.1 (Rn. 142);… Reichert/Wagner Vereinsrecht, 14. Aufl. 2018, Kap. 2 Rn. 2900).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - I-8 U 77/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,20484
OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - I-8 U 77/01 (https://dejure.org/2001,20484)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.2001 - I-8 U 77/01 (https://dejure.org/2001,20484)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - I-8 U 77/01 (https://dejure.org/2001,20484)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit von zwischen einem Zahnarzt und dem Patienten getroffenen Honorarforderungen über die Erbringung prothetischer Leistungen mit der Gebührenordnung für Zahnärtze (GOZ); Abgrenzung einer individuellen zahnärztlichen Honorarvereinbarung von allgemeinen ...

Kurzfassungen/Presse

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 184 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    § 10 GOZ - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung - Rechnung

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.07.1995 - IX ZR 132/94

    Weiterbetreiben des Prozesses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - 8 U 77/01
    Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6. Juli 1995 (NJW-RR 1995, 1335, 1336, auf das der Kläger sich für die von ihm geltend gemachte Umgehung der Verjährungsvorschriften beruft, stützt die Rechtsansicht des Klägers nicht.
  • OLG Düsseldorf, 16.09.1999 - 8 U 15/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - 8 U 77/01
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (8 U 1/99; 8 U 15/99; 8U 138/00) ist hierfür maßgebend, daß die Vereinbarung der Gebührenhöhe auf die individuellen Behandlungserfordernisse bei dem Kläger abgestimmt war: Ihr lag der Behandlungsplan vom 7. Januar 1991 mit den bei dem Patienten erhobenen Befunden zugrunde.
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