Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.07.1992 - 8 U 78/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 847
Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 3 O 167/87
- OLG Düsseldorf, 29.07.1992 - 8 U 78/91
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 12.07.2017 - 5 U 144/16
Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen naher Angehöriger des Verletzten …
Rn. 24 b) Als haftungsbegründendes Schadensereignis kann ein Unfallgeschehen oder jedes andere Schadensereignis und damit auch eine fehlerhafte ärztliche Behandlung in Betracht kommen (vgl. zur Anerkennung von Schmerzensgeld eines Angehörigen in Arzthaftungsfällen beispielsweise Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.12.2008, 1 U 12/08 und Urteil vom 22.08.2013, 1 U 118/11; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.12.1998, 8 U 137/98; OLG Köln, Beschluss vom 16.09.2010, 5 W 30/10; LG Aachen, Urteil vom 31.10.2012, 11 O 98/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.1992, 8 U 78/91).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 09.12.1991 - 8 U 78/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Treuepflicht und Stimmrecht, Treuepflicht und Zustimmungspflicht, Zustimmungspflicht bei notwendiger Geschäftsführungsmaßnahme
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.09.1986 - II ZR 262/85
Treuepflicht der Gesellschafter einer personalistisch ausgestalteten GmbH; …
Auszug aus OLG Hamm, 09.12.1991 - 8 U 78/91
Im Bereich der Geschäftsführungsmaßnahmen gebietet (nur ausnahmsweise) die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht ein bestimmtes Abstimmungsverhalten des oder der Mehrheitsgesellschafter auch iS einer positiven Stimmpflicht, wenn die vorgeschlagene Maßnahme mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis dringend geboten und den Gesellschaftern unter Berücksichtigung ihrer eigenen, schutzwerten Belange zumutbar ist (vergleiche BGH, 1986-09-25, II ZR 262/85, BGHZ 98, 276).Im Bereich der Geschäftsführungsmaßnahmen gebietet - nur ausnahmsweise - die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht ein bestimmtes Abstimmungsverhalten des oder der Mehrheitsgesellschafter auch i.S. einer positiven Stimmpflicht, wenn die vorgeschlagene Maßnahme mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis dringend geboten und den Gesellschaftern unter Berücksichtigung ihrer eigenen, schutzwerten Belange zumutbar ist (BGHZ 98, 276 [279];… Scholz/K. Schmidt, GmbHG, 7. Aufl., § 47, 31).
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