Rechtsprechung
| OLG Celle, 09.02.1995 - 8 U 82/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 1 III AUB 88; § 1 IV AUB 88
Erhöhte Kraftanstrengung; Achillessehnenriß; Fußballtypische Konkurrenzsituation - onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Achillessehnenriss beim Fußball - Unfallversicherung behauptet "Vorschädigung" und will nicht zahlen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erhöhte Kraftanstrengung; Achillessehnenriß; Fußballtypische Konkurrenzsituation
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 24
- NJW-RR 1996, 24 (Volltext mit red. LS)
- VersR 1996, 1355
- SpuRt 1996, 171
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Celle, 15.01.2009 - 8 U 131/08
Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers für einen Sturz beim Skifahren
Erfasst werden dagegen typischerweise Fälle des Hantierens mit schweren Gegenständen oder eine sonst gesteigerte körperliche Tätigkeit insbesondere bei sportlicher Betätigung, z. B. kämpferischer Einsatz um den Ball in einer fußballtypischen Konkurrenzsituation (Urteil des Senats vom 9. Februar 1995 - 8 U 82/94 , in: NJW-RR 1996, 24), Absprung eines Hoch oder Weitspringers (vgl. OLG Frankfurt/M. ZfS 1995, 347), unübliche Bewegung beim Tennisspiel (OLG Frankfurt/M. VersR 1996, 363), Vorführen einer schwierigen gymnastischen Übung durch einen Sportlehrer (OLG Saabrücken NJW-RR 2002, 676), Riss der Bizepssehne auf Grund des Bewegungsablaufs beim Sportkegeln (OLG Nürnberg NJW-RR 2000, 1273), Kreuzbandriss infolge ruckartiger Bewegungsänderung beim Handballspiel (OLG Frankfurt OLGR 1998, 239), schwungvolles Tanzen zu moderner Popmusik (AG Oldenburg VersR 1998, 1103) oder 50 MeterLauf anlässlich einer Schiedsrichterprüfung mit Achillessehnenriss (AG Herne NVersZ 2002, 219). - LG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 23 S 3/09
Private Unfallversicherung: Vergleichsmaßstab für eine "erhöhte Kraftanstrengung" …
Rn. 23 Das OLG Celle hat in einer Entscheidung vom 09.02.1995, Az.: 8 U 82/94, NJW-RR 1996, 24, einen Unfall infolge erhöhter Kraftanstrengung bejaht für einen Achillessehnenriss, den sich ein Fußballspieler während des Spiels im "kämpferischen Einsatz" um den Ball, beim "Kampf um den Ball" oder auch beim "Laufen hinter dem Ball" in einer fußballspieltypischen Konkurrenzsituation zuzog. - LG Dortmund, 17.10.2008 - 2 O 449/07
Versicherung - Badminton: Riss der Achillessehne gilt als Unfall
Sie entspricht derjenigen in anderen Fällen sportlicher Betätigung, in denen die Rechtsprechung einen fingierten Unfall im Sinne von Ziff. 1.4 AUB 99 bzw. den gleichlautenden Vorläuferbedingungen angenommen hat wie beim Anspannen der Bizepsehnen beim Sportkegeln (OLG Nürnberg r + s 2001, 302), beim 50 m-Sprint anlässlich einer Schiedsrichterprüfung und dabei erlittenem Achillessehnenriss (AG Herne NVersZ 2002, 219, bei einer Muskelanspannungsübung im Sportunterricht und dabei erlittenem Muskelfaserriss (OLG Saarbrücken r + s 2002, 348) oder beim fußballspielbedingten kämpferischen Einsatz um den Ball und dabei erlittener Achillessehnenruptur (OLG Celle NJW-RR 1996, 24: vgl. auch Mangen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, § 47 Rn. 34). - LG Kaiserslautern, 22.10.2004 - 3 O 898/03
Verneinung erhöhter Kraftanstrengung beim normalen, auch schnelleren Benutzen …
39 Voraussetzung dafür ist, dass Muskeln, Sehnen, Bänder und Kapseln durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule gezerrt oder zerrissen werden, wobei Vergleichsmaßstab für die Feststellung einer erhöhten Kraftanstrengung der Kraftaufwand ist, mit der normale körperliche Bewegung naturgemäß verbunden ist (…vgl. u. a. BGH aaO zum Fall des Anhebens einer schweren Mörteltonne; Saarl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 676/677 m. N.;… OLG Köln r + s aaO zum Fall des "normalen" Tanzens; OLG Frankfurt r + s 1995, 157 zum Fall eines Achillessehnenabrisses bei einem "normalen" Tennisspiel; OLG Celle NJW-RR 1996, 24 zum Fall eines Achillessehnenrisses beim Fußballspiel unter "kämpferischem Einsatz" usw.; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 1998, 239 m. N. zum Kreuzbandriss beim Handballspiel;… Grimm aaO § 1 Rn. 51 m. N.;… Prölss/Martin aaO (27. A.) § 1 AUB 94 Rn. 26 m. N. bzw. aaO (26. A.) § 1 Rn. 24 m. N.). - LG Frankfurt/Main, 11.12.1996 - 1 S 87/96 In solchen Fällen wird in ständiger Rechtsprechung ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen bejaht (OLG Celle, NJW-RR 1996, 24).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 04.01.1996 - 8 U 82/94 |
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