Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 27.06.1989 - 8 U 85/89 |
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 03.04.1989 - O 22/89
- OLG Karlsruhe, 27.06.1989 - 8 U 85/89
Wird zitiert von ...
- LG Karlsruhe, 31.10.1995 - 12 O 492/95
Zur Wirksamkeit der den gesetzlichen Gerichtsstand ändernden AGB im …
Die Entscheidung, die in der Rechtsprechung und im Schrifttum, soweit ersichtlich, bisher keine Zustimmung gefunden hat (unveröff. Urt. des OLG Karlsruhe v. 27.6.1989 - 8 U 85/89, durch das die Entscheidung des LG Karlsruhe, JZ 1989, 690 aufgehoben wurde; LG Köln, NJW-RR 1990, 419; LG Bielefeld, NJW 1993, 2690 [2691]; Wolf, JZ 1989, 695f.;… ders., in: Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 3. Aufl., Rn. G 141-160; R. Hollatz, Formularmäßige Gerichtsstandsvereinbarungen, Diss.Eindeutig gesetzwidrig in diesem Zusammenhang sind Argumente wie: beim Vollkaufmann entfalle das Schutzbedürfnis, da er selbst AGB aufstellen und durch eine Abwehr- oder Ausschließlichkeitsklausel die Geltung der gegnerischen AGB ausschließen könne (OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.6.1989 - 8 U 85/89 [unveröff.]; Wolf, JZ 1989, 696; LG Köln, NJW-RR 1990, 420), oder:.
e) Schließlich wird in den neueren abweichenden Entscheidungen und Stellungnahmen zum Teil auch wieder auf die Handelsüblichkeit von Gerichtsstandsklauseln im kaufmännischen Geschäftsverkehr abgehoben (OLG Kalrsruhe, Urt. v. 27.6.1989 - 8 U 85/89 [unveröff.]; LG Bielefeld, NJW 1993, 2691;… Wolf/Horn/Lindacher, Rn. G 141-1 60;… Ulmer/Brandner/Hensen, Anh. § 9-11 Rn. 402; Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZivilprozeßR, S. 185); dies im Hinblick auf 24 S. 2 Halbs. 2 AGBG, wonach bei der Inhaltskontrolle von AGB, die gegenüber einem Kaufmann verwendet werden, auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche angemessen Rücksicht zu nehmen ist.
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