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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 13.01.1992 - 8 UE 1255/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,12424
VGH Hessen, 13.01.1992 - 8 UE 1255/87 (https://dejure.org/1992,12424)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.01.1992 - 8 UE 1255/87 (https://dejure.org/1992,12424)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. Januar 1992 - 8 UE 1255/87 (https://dejure.org/1992,12424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 BHO
    Verfall von Subventionsmitteln zur Förderung von Erstinnovationen wegen verspäteten Abrufs der Fördermittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 45 BHO
    Subventionsrecht; Jährlichkeitsprinzip bei der Vergabe von staatlichen Fördermitteln

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende …

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1992 - 8 UE 1255/87
    Rn. 29 Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 6, 282 ff., 287; 18, 352 ff., 353; 58, 45 ff., 48; U. v. 17.3.1977 - DÖV 1977, 606) geht der erkennende Senat davon aus, daß eine ausreichende gesetzliche Legitimation für die Vergabe von Bundesmitteln zur Förderung von Erstinnovationen in der Bereitstellung der hierfür erforderlichen Gelder in den Haushaltsgesetzen einschließlich der Haushaltspläne des Bundes für die Jahre 1981 und 1982 zu sehen ist, wobei die Verteilung dieser Mittel entsprechend dem gesetzlich umrissenen Förderungszweck durch den nach der Verfassung hierfür zuständigen Bundesminister für Wirtschaft durch Richtlinien und Bewirtschaftungsgrundsätze näher geregelt werden konnte.

    Rn. 30 Hat die Exekutive durch ein Haushaltsgesetz die Befugnis erhalten, durch Richtlinien und Bewirtschaftungsgrundsätze näher zu regeln, unter welchen Voraussetzungen Zuwendungen an den gesetzlich vorgesehenen Empfängerkreis zu verteilen sind, dann haben die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit keine Interpretationen dieser Verwaltungsrichtlinien und Bewirtschaftungsgrundsätze vorzunehmen, sondern lediglich zu prüfen, ob bei der Anwendung der Richtlinien und Bewirtschaftungsgrundsätze im Einzelfall die begehrte Leistung unter Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes versagt worden ist oder ob die durch die gesetzliche Zweckbestimmung gezogenen Grenzen mißachtet worden sind (BVerwGE 58, 45 ff., 51).

  • BVerwG, 17.03.1977 - 7 C 59.75

    Subventionsrecht, Gewährung von Prämien auf Grund landesrechtlicher Richtlinien, …

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1992 - 8 UE 1255/87
    Rn. 29 Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 6, 282 ff., 287; 18, 352 ff., 353; 58, 45 ff., 48; U. v. 17.3.1977 - DÖV 1977, 606) geht der erkennende Senat davon aus, daß eine ausreichende gesetzliche Legitimation für die Vergabe von Bundesmitteln zur Förderung von Erstinnovationen in der Bereitstellung der hierfür erforderlichen Gelder in den Haushaltsgesetzen einschließlich der Haushaltspläne des Bundes für die Jahre 1981 und 1982 zu sehen ist, wobei die Verteilung dieser Mittel entsprechend dem gesetzlich umrissenen Förderungszweck durch den nach der Verfassung hierfür zuständigen Bundesminister für Wirtschaft durch Richtlinien und Bewirtschaftungsgrundsätze näher geregelt werden konnte.
  • BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1992 - 8 UE 1255/87
    Rn. 29 Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 6, 282 ff., 287; 18, 352 ff., 353; 58, 45 ff., 48; U. v. 17.3.1977 - DÖV 1977, 606) geht der erkennende Senat davon aus, daß eine ausreichende gesetzliche Legitimation für die Vergabe von Bundesmitteln zur Förderung von Erstinnovationen in der Bereitstellung der hierfür erforderlichen Gelder in den Haushaltsgesetzen einschließlich der Haushaltspläne des Bundes für die Jahre 1981 und 1982 zu sehen ist, wobei die Verteilung dieser Mittel entsprechend dem gesetzlich umrissenen Förderungszweck durch den nach der Verfassung hierfür zuständigen Bundesminister für Wirtschaft durch Richtlinien und Bewirtschaftungsgrundsätze näher geregelt werden konnte.
  • BVerwG, 12.06.1964 - VII C 146.63

    Ausgleichsabgaben und- leistungen

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1992 - 8 UE 1255/87
    Rn. 29 Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 6, 282 ff., 287; 18, 352 ff., 353; 58, 45 ff., 48; U. v. 17.3.1977 - DÖV 1977, 606) geht der erkennende Senat davon aus, daß eine ausreichende gesetzliche Legitimation für die Vergabe von Bundesmitteln zur Förderung von Erstinnovationen in der Bereitstellung der hierfür erforderlichen Gelder in den Haushaltsgesetzen einschließlich der Haushaltspläne des Bundes für die Jahre 1981 und 1982 zu sehen ist, wobei die Verteilung dieser Mittel entsprechend dem gesetzlich umrissenen Förderungszweck durch den nach der Verfassung hierfür zuständigen Bundesminister für Wirtschaft durch Richtlinien und Bewirtschaftungsgrundsätze näher geregelt werden konnte.
  • VG Frankfurt/Main, 14.09.2022 - 5 K 3054/21

    Corona-Pandemie: Zur Erstattungspflicht von Kosten zum Betrieb eines Impfzentrums

    Es ist anerkannt, dass die Gewährung staatlicher Leistungen - ob an Bürger oder andere Rechtssubjekte - keine formell-gesetzliche Ermächtigungsgrundlage erfordert, sondern hierfür "jede andere parlamentarische Willensäußerung, insbesondere etwa die etatmäßige Bereitstellung der (...) erforderlichen Mittel" (so schon BVerwG…, Urteil vom 21. März 1958 - VII C 6.57 -, juris Rn. 21) ausreichend ist (vgl. dazu auch BVerwG…, Urteil vom 8. April 1997 - 3 C 6/95 -, juris Rn. 17; HessVGH, Urteil vom 13. Januar 1992 - 8 UE 1255/87 -, juris Rn. 29; Jarass , NVwZ 1984, 473, 480).
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