Rechtsprechung
| VGH Hessen, 30.06.1993 - 8 UE 2075/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 35 Abs 1 S 2 GewO
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit des betreffenden Tischlerei-Handwerksmeisters - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 35 Abs. 1 S. 2
Gewerberecht: Voraussetzungen für und Ermessensausübung bei erweiterter Gewerbeuntersagung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 03.07.1991 - III/1 E 520/89
- VGH Hessen, 30.06.1993 - 8 UE 2075/91
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- VGH Hessen, 02.07.1984 - 8 UE 893/84
Auszug aus VGH Hessen, 30.06.1993 - 8 UE 2075/91
Rn. 29 Bezüglich der Ansicht, die Gewerbeuntersagungsbehörde habe, soweit dem Kläger auch jede andere selbständige Gewerbeausübung untersagt worden ist (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GewO), kein Ermessen ausgeübt, folgt der erkennende Senat den Ausführungen des Verwaltungsgerichts jedoch nicht, weil diese Ansicht des Verwaltungsgerichts in seinem Gerichtsbescheid mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2. Februar 1982, 1 C 94.78, Buchholz 451.20 Nr. 38) und auch mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 2. Juli 1984, 8 UE 893/84, GewA 1984, 377 f.), woran der Senat festhält, nicht übereinstimmt.Da die rechtsfehlerfreie Ermessensentscheidung bereis im Gewerbeuntersagungsbescheid selbst enthalten ist, genügte im Widerspruchsbescheid eine diesbezügliche Bestätigung (Urteil des erkennenden Senats vom 2. Juli 1984, 8 UE 893/84, GewA 1984, S. 377 f.).
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 94.78
Untersagung der Ausübung eines Gewerbes - Unzuverlässigkeit eines …
Auszug aus VGH Hessen, 30.06.1993 - 8 UE 2075/91
Rn. 29 Bezüglich der Ansicht, die Gewerbeuntersagungsbehörde habe, soweit dem Kläger auch jede andere selbständige Gewerbeausübung untersagt worden ist (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GewO), kein Ermessen ausgeübt, folgt der erkennende Senat den Ausführungen des Verwaltungsgerichts jedoch nicht, weil diese Ansicht des Verwaltungsgerichts in seinem Gerichtsbescheid mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2. Februar 1982, 1 C 94.78, Buchholz 451.20 Nr. 38) und auch mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 2. Juli 1984, 8 UE 893/84, GewA 1984, 377 f.), woran der Senat festhält, nicht übereinstimmt. - BVerwG, 25.03.1985 - 1 B 29.85
Notwendigkeit der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung …
Auszug aus VGH Hessen, 30.06.1993 - 8 UE 2075/91
Rn. 26 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im einzelnen wird auf den Inhalt der das vorliegende Verfahren betreffenden Gerichtsakten sowie auf den Inhalt der das Gewerbeuntersagungsverfahren gegen den Sohn des Klägers betreffenden Gerichtsakten (VG Darmstadt III/V E 1377/82 bzw. Hess. VGH 8 UE 1144/84 bzw. BVerwG 1 B 29.85) sowie ferner auf den Inhalt der den Kläger betreffenden Verwaltungsvorgänge des Regierungspräsidiums D (1 Heft), die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind, Bezug genommen.
- VG Oldenburg, 25.07.2003 - 12 B 1682/03
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Vertretungsberechtigter
Da die Antragsgegnerin diese maßgebliche Erwägung in ihrer Entscheidung herangezogen hat, ist nach der für das vorliegende Verfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage davon auszugehen, dass das durch § 35 Abs. 1 S. 2 GewO eingeräumte Ermessen ausgeübt wurde (vgl. zu den Anforderungen BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 94/78 -, GewArch 1982, 298; Hess. VGH, Urteil vom 30. Juni 1993 - 8 UE 2075/91 -, GewArch 1994, 23).
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