Rechtsprechung
| VGH Hessen, 26.05.1993 - 8 UE 2644/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 35 GewO
Gewerbeuntersagung: Unzuverlässigkeit bei Abgabenrückständen - Vorlage eines Sanierungskonzeptes und ratenweise Tilgung der Rückstände - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 35
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit infolge Steuerrückständ, Ratenzahlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 25.09.1991 - II/2 E 2695/90
- VGH Hessen, 26.05.1993 - 8 UE 2644/91
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 26.11.1996 - 8 UE 2858/96
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit: Steuerschulden - Stundungsantrag - …
Im Rahmen der Prüfung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit obliegt es daher den Verwaltungsgerichten, die Frage zu entscheiden, ob im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit des Gewerbetreibenden deswegen zu verneinen ist, weil der Gewerbetreibende zahlungswillig ist und trotz seiner Schulden nach einem sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (BVerwG, B. v. 29.04.1988 - 1 B 41.88 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46 u. Hess. VGH, U. v. 26.05.1993 - 8 UE 2644/91 -, GewA 1993, 376).
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