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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 06.03.1989 - 8 UE 997/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6912
VGH Hessen, 06.03.1989 - 8 UE 997/84 (https://dejure.org/1989,6912)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.03.1989 - 8 UE 997/84 (https://dejure.org/1989,6912)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. März 1989 - 8 UE 997/84 (https://dejure.org/1989,6912)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 Abs 2 S 7 VwVfG, § 48 Abs 2 Nr 2 VwVfG, Art 1 Abs 1 EWGV 1844/77, Art 9 Abs 2 EWGV 1844/77
    Rückforderung der Sonderbeihilfe bei abweichender Denaturierung von Magermilchpulver

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 40, 154 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 18.11.1988 - 8 UE 741/84
    Auszug aus VGH Hessen, 06.03.1989 - 8 UE 997/84
    Rn. 25 Die Vorschrift des § 48 VwVfG ist Rechtsgrundlage auch für die Rücknahme gemeinschaftsrechtswidriger Verwaltungsakte (siehe dazu Hess. VGH, U. v. 18.11.88 -- 8 UE 741/84 -- S. 19 des Entscheidungsabdrucks unter Hinweis auf auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und die des Europäischen Gerichtshofs).

    Für den Verlust der Berufung auf Vertrauen ist weiter unmaßgeblich, ob die Klägerin an der Unrichtigkeit dieser ihrer Angabe ein Verschulden trifft oder ob der Beklagten für die Rechtswidrigkeit der Bewilligungsbescheide -- nach Auffassung der Klägerin -- eine Mitverantwortung zukommt; denn es kommt allein auf die objektive Unrichtigkeit der Angaben an (Hess. VGH, U. v. 18.11.88 -- 8 UE 741/84 --, S. 24 des Entscheidungsabdrucks unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 14.08.86 -- 3 C 9.85 --, BVerwGE 74, 357 = DVBl. 1986, S. 1204).

    In diesem Zusammenhang spielen daher Erwägungen einer etwaigen Zurechenbarkeit schuldhaften Fehlverhaltens Dritter (hier der Zegeno) keine Rolle; das notwendige Korrektiv ist in rechtsstaatlich nicht zu beanstandender Weise durch die Begrenzung des Rückerstattungsanspruchs auf die noch vorhandene Bereicherung des Beihilfeempfängers in § 48 Abs. 2 Satz 6 und 7 VwVfG ausgeformt (dazu wiederum Hess. VGH, U. v. 18.11.88 -- 8 UE 741/84 --, S. 25 des Entscheidungsabdrucks).

    Folgerichtig hat der Bundesgerichtshof (U. v. 12.06.86 -- III ZR 146/85 --) in einem ähnlichen Fall entschieden, daß die Bewilligungsbehörde keine dem Beihilfeempfänger gegenüber bestehende Amtspflicht zur Überwachung der Herstellung, der Verarbeitung und des Vertriebs von Magermilchpulver hat (Zitat aus Hess. VGH, U. v. 18.11.88 -- 8 UE 741/84 --, S. 27 des Entscheidungsabdrucks).

  • EuGH, 18.02.1982 - 77/81

    Zuckerfabrik Franken

    Auszug aus VGH Hessen, 06.03.1989 - 8 UE 997/84
    Wenn ein Beihilfeempfänger schon dann zur Rückzahlung der Magermilchpulverbeihilfe verpflichtet ist, wenn nicht er selbst, sondern ein Dritter das mit Magermilchpulver hergestellte Mischfutter (nochmals) verarbeitet oder vermischt hat (so schon Hess. VGH, U. v. 02.07.84 -- VIII OE 25/82 -- = RdL 1985, S. 24 im Anschluß an EuGH U. v. 18.02.82 -- Rechtssache 77/81 --, EuGHE 1982, S. 681), so trifft ihn erst recht eine Einstandspflicht für das Verhalten eines von ihm mit der Herstellung des Mischfutters betrauten Dritten.
  • VGH Hessen, 02.07.1984 - VIII OE 25/82
    Auszug aus VGH Hessen, 06.03.1989 - 8 UE 997/84
    Wenn ein Beihilfeempfänger schon dann zur Rückzahlung der Magermilchpulverbeihilfe verpflichtet ist, wenn nicht er selbst, sondern ein Dritter das mit Magermilchpulver hergestellte Mischfutter (nochmals) verarbeitet oder vermischt hat (so schon Hess. VGH, U. v. 02.07.84 -- VIII OE 25/82 -- = RdL 1985, S. 24 im Anschluß an EuGH U. v. 18.02.82 -- Rechtssache 77/81 --, EuGHE 1982, S. 681), so trifft ihn erst recht eine Einstandspflicht für das Verhalten eines von ihm mit der Herstellung des Mischfutters betrauten Dritten.
  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus VGH Hessen, 06.03.1989 - 8 UE 997/84
    Für den Verlust der Berufung auf Vertrauen ist weiter unmaßgeblich, ob die Klägerin an der Unrichtigkeit dieser ihrer Angabe ein Verschulden trifft oder ob der Beklagten für die Rechtswidrigkeit der Bewilligungsbescheide -- nach Auffassung der Klägerin -- eine Mitverantwortung zukommt; denn es kommt allein auf die objektive Unrichtigkeit der Angaben an (Hess. VGH, U. v. 18.11.88 -- 8 UE 741/84 --, S. 24 des Entscheidungsabdrucks unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 14.08.86 -- 3 C 9.85 --, BVerwGE 74, 357 = DVBl. 1986, S. 1204).
  • BGH, 12.06.1986 - III ZR 146/85

    Drittbezogenheit von Amtspflichten im Rahmen der Durchführung der gemeinsamen …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.03.1989 - 8 UE 997/84
    Folgerichtig hat der Bundesgerichtshof (U. v. 12.06.86 -- III ZR 146/85 --) in einem ähnlichen Fall entschieden, daß die Bewilligungsbehörde keine dem Beihilfeempfänger gegenüber bestehende Amtspflicht zur Überwachung der Herstellung, der Verarbeitung und des Vertriebs von Magermilchpulver hat (Zitat aus Hess. VGH, U. v. 18.11.88 -- 8 UE 741/84 --, S. 27 des Entscheidungsabdrucks).
  • EuGH, 06.05.1982 - 146/81

    BayWa / Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 06.03.1989 - 8 UE 997/84
    Entgegen der Auffassung der Klägerin kommt es nicht darauf an, ob ungeachtet der Nichteinhaltung der vorgesehenen Rezeptur gleichwohl der Zweck der Denaturierung -- nämlich eine Verwendung des Magermilchpulvers zur Kälberfütterung auszuschließen -- erreicht wird (so Hess. VGH, U. v. 23.09.85 -- VIII OE 130/82 --, S. 12 des Entscheidungsabdrucks unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Zusammenhang mit Getreide-Denaturierungsmaßnahmen; abgestellt wird dabei offenbar auf das auch vom Verwaltungsgericht Frankfurt in Bezug genommene U. v. 06.05.82 in den verbundenen Rechtssachen 146/81, 192/81 und 193/81, EuGHE 1982, 1503 ff.).
  • EuGH, 02.12.1982 - 272/81

    RU-MI / FORMA

    Auszug aus VGH Hessen, 06.03.1989 - 8 UE 997/84
    Zu Recht beruft sich das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main für die Verneinung eines solchen Verstoßes auf das auch von der Klägerin für ihre gegenteilige Auffassung herangezogene Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. Dezember 1982 (Rechtssache 272/81, EuGHE 1982, 4167 ff.).
  • VGH Hessen, 06.03.1989 - 8 UE 1100/84

    Kautionsverfall und Sonderbeihilfeverlust bei fehlerhafter Denaturierung von …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.03.1989 - 8 UE 997/84
    Rn. 22 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Prozeßakte und die darin sowie in der Gerichtsakte 8 UE 1100/84 befindlichen Verwaltungsvorgänge des Bundesamts für Ernährung und Forstwirtschaft (je 4 Hefter, bei letzteren insbesondere der Prüfungsbericht vom 30.05.79) sowie auf die Gerichtsakte 8 UE 1296/84 nebst Beiakte Bezug genommen.
  • VGH Hessen, 22.01.1990 - 8 UE 1215/84

    Rückforderung von Denaturierungsprämien - Vertrauensschutz

    Rn. 17 Rechtsgrundlage auch für die Rücknahme gemeinschaftsrechtswidriger Verwaltungsakte ist die Vorschrift des § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes -- VwVfG -- (Hess. VGH, U. v. 18.11.88 -- 8 UE 741/84 --, S. 19 des Entscheidungsabdrucks unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts -- BVerwGE 74, 357 -- und die des Europäischen Gerichtshofs -- EuGHE 1980, 617; 1980, 1863; 1983, 2633 --; zuletzt auch Hess. VGH, U. v. 06.03.89 -- 8 UE 997/84 --), allerdings mit der Maßgabe, daß die in Abs. 1 Satz 1 dieser Vorschrift enthaltene Ermessensentscheidung ("kann zurückgenommen werden") durch die in der spezielleren Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Gewährung einer Denaturierungsprämie für Weichweizen -- VO-Denaturierungsprämie-Getreide -- vom 8. August 1968 (BAnz Nr. 148 v. 10.08.68) geforderte gebundene Entscheidung ("sind zurückzuzahlen") verdrängt wird.
  • VGH Hessen, 14.09.1992 - 8 UE 3986/88

    Destillationsbeihilfe für Tafelwein aus eigener Erzeugung - Rückzahlung bei …

    Ein irgendwie geartetes Unrechtsbewußtsein (hier: der Beihilfeschädlichkeit der Destillation von Trauben, die von einem anderen erzeugt worden waren) ist nicht erforderlich (vgl. hierzu Urteil des 8. Senats vom 6. März 1989 - 8 UE 997/84 -).
  • VGH Hessen, 14.10.1991 - 8 UE 1367/85

    Rückforderung einer gezahlten Beihilfe für die private Lagerhaltung von …

    Rn. 32 Tatsächlich vorgenommen wurde die Auslagerung nicht durch die Klägerin selbst, sondern durch Angestellte des Kühlhauses, der Firma F Die Klägerin ist jedoch nach der EWG-VO Nr. 1889/86 und der Bekanntmachung der BALM Nr. 497 verpflichtet, das Fleisch auf eigene Rechnung und Gefahr zu lagern Wenn sie sich bei der Lagerhaltung zur Erfüllung ihrer im Verhältnis zur Beklagten bestehenden Verpflichtungen der Hilfe Dritter, hier einer Kühlhausfirma, bedient, muß sie in analoger Anwendung zu § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - dafür einstehen, daß die Lagerhaltung ordnungsgemäß durchgeführt wird (Hess. VGH, 6. März 1989 - 8 UE 997/84 -).
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