Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 08.04.1998 - 8 V 905/98 A (Verk) |
Zitiervorschläge
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. April 1998 - 8 V 905/98 A (Verk) (https://dejure.org/1998,21446)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zeitpunkt der "erstmaligen Zulassung" eines Kraftfahrzeugs; Änderung eines Kraftfahrzeugssteuerbescheids durch die Rücknahme einer Steuerbefreiung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 20.08.1985 - VII R 182/82
Kraftfahrzeugsteuer - Freistellung - Irrtum - Neufestsetzung - Änderungsbescheid …
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- BFH, 21.01.1999 - VII R 58/98
KraftStG; Steuerbefreiung für schadstoffarme Fahrzeuge, rückwirkende Änderung des …
Der erkennende Senat kann unentschieden lassen, ob das Rückwirkungsverbot hierdurch von vornherein deshalb nicht berührt wird, weil die in Art. 3 Nr. 3 ZerlKraftStÄndG vorgenommene Ergänzung des § 3b Abs. 1 KraftStG lediglich die richtige Auslegung dieser Vorschrift (vgl. dazu FG Düsseldorf, Beschluß vom 4. August 1998 8 V 905/98 A (Verk), EFG 1998, 1033) verdeutlicht, mithin keine bisher nicht eingetretenen Rechtsfolgen bewirkt (vgl. FG Münster, Urteil vom 9. September 1998 13 K 1801/98 Kfz, EFG 1998, 1696). - FG Münster, 09.09.1998 - 13 K 1801/98 Für EURO 3-Fahrzeuge, die vor dem 01.07.1997 zugelassen worden sind, beginnt die Steuerbefreiung mit Inkrafttreten des KraftStÄndG 1997 (ebenso FG Düsseldorf, Beschluß vom 08.04.1998 8 V 905/98 A, UVR 1998, 286; a. A. Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 28.05.1998 2 K 315/97, EFG 1998, 1222, 1223: keine Steuerbefreiung).
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