Rechtsprechung
| VG Hamburg, 19.03.1998 - 8 VG 1453/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 19.03.1998 - 8 VG 1453/98
- OVG Hamburg, 14.04.1998 - 4 Bs 131/98
Wird zitiert von ...
- OVG Hamburg, 12.12.2003 - 4 Bs 525/03
Anwendungsbereich des § 25 Abs. 1 BSHG
Das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, dass die Regelungen in § 25 Abs. 1 BSHG über den Ausschluss des Leistungsanspruchs und die Einschränkung der Leistung im Fall der Verletzung von Erwerbsobliegenheiten durch den Hilfesuchenden eine Konkretisierung des Nachranggrundsatzes nach § 2 Abs. 1 BSHG darstellen und insoweit lex spezialis gegenüber dieser Vorschrift sind (nunmehr ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung [vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 11.12.2000, FEVS Bd. 52 S. 269, 270; OVG Lüneburg, Beschl. 15.2.2000 - 12 M 483/00 - ; v. 13.11.2002 - 12 PA 736/02 - , jeweils juris; OVG Münster, Beschl. v. 9.1.2001, FEVS Bd. 52 S. 327 = ZfSH/SGB 2001 S. 738; VG Hamburg, Beschl. v. 19.3.1998 - 8 VG 1453/98 - ;… v. 3.2.2003 - 4 VG 5229/2002 - jeweils juris] und Literatur [Fichtner, BSHG, 2. Aufl. § 25 Rdnr. 4;… Kramer in LPK-BSHG, § 25 Rdnr. 1;… Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 16. Aufl. § 25 Rdnr. 5 ff.; Michel, NDV 1997 S. 9293; Schoch, ZfF 1999 S. 127; 128; Spindler, info also 2001 S. 63, 66; Berlit, info also 2003 S. 198]).
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