Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 01.07.1993 - 8 W 100/93, 8 W 101/93 |
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Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 485 ff § 494a
Kosten des Beweissicherungsverfahrens: Beweissicherungskosten als Kosten des Hauptprozesses
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beweissicherungskosten; Kosten des Hauptprozesses
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 01.07.1993 - 8 W 100/93, 8 W 101/93
- OLG Hamburg, 09.07.1993 - 8 W 100/93
Papierfundstellen
- MDR 1993, 1130
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| OLG Hamburg, 09.07.1993 - 8 W 100/93, 8 W 101/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 494a
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 01.07.1993 - 8 W 100/93
- OLG Hamburg, 09.07.1993 - 8 W 100/93, 8 W 101/93
Wird zitiert von ...
- OLG Zweibrücken, 11.07.2016 - 6 W 25/16
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens: Erstattung der dem in der Hauptsache …
Die Streitfrage, ob dem obsiegenden Kläger in dieser Konstellation die Gerichtskosten des selbständigen Beweisverfahrens nur anteilig zu erstatten sind (so etwa Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 09.07.1993, 8 W 100/93) hat der BGH verneint und dem obsiegenden Kläger die Erstattung der gesamten Gerichtskosten zugesprochen, da es im Verhältnis der am Hauptsacheverfahren beteiligten Personen bei der erforderlichen Parteiidentität verbleibe und die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nicht geringer wären, wenn der weitere, nicht verklagte Antragsgegner hinweggedacht würde (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004, Az VII ZB 9/03).
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