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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.12.2015 - 8 W 117/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,50076
OLG Hamburg, 02.12.2015 - 8 W 117/15 (https://dejure.org/2015,50076)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.12.2015 - 8 W 117/15 (https://dejure.org/2015,50076)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 8 W 117/15 (https://dejure.org/2015,50076)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Nr 3104 Abs 1 Nr 1 RVG-VV, § 91a ZPO, § 128 Abs 3 ZPO, § 128 Abs 4 ZPO
    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung: Entstehung einer Rechtsanwaltsterminsgebühr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 ; ZPO § 91a Abs. 1
    Anwaltsgebühren bei übereinstimmender Erledigungserklärung und Entscheidung über die Kosten ohne mündliche Verhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltsgebühren bei übereinstimmender Erledigungserklärung und Entscheidung über die Kosten ohne mündliche Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 29.09.2006 - 16 WF 115/06

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr bei Kostenentscheidung ohne mündliche …

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.12.2015 - 8 W 117/15
    In diesem Verfahren fehlt es indes an der für das Entstehen der Gebühr hier maßgeblichen Voraussetzung, einer vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung (ebenso zum Verfahren nach § 91a BGH NJW 2008, 668; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.2006, Az. 16 WF 115/06, Rn. 5 - zitiert nach juris).
  • BGH, 25.09.2007 - VI ZB 53/06

    Erfallen der Terminsgebühr bei Kostenentscheidungen nach § 91a ZPO

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.12.2015 - 8 W 117/15
    In diesem Verfahren fehlt es indes an der für das Entstehen der Gebühr hier maßgeblichen Voraussetzung, einer vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung (ebenso zum Verfahren nach § 91a BGH NJW 2008, 668; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 29.09.2006, Az. 16 WF 115/06, Rn. 5 - zitiert nach juris).
  • OVG Bremen, 22.04.2020 - 1 F 55/20

    Erledigung der Hauptsache; Kostenfestsetzungsbeschluss; Terminsgebühr; Kinder- …

    Erfasst werden von diesem Ausnahmefall nur Beendigungen von Verfahren durch eine Entscheidung, die an sich aufgrund einer mündlichen Verhandlung zu ergehen hat; es ist also nicht ausreichend, dass ein Verfahren unstreitig beendet wird, in dem normalerweise eine mündliche Verhandlung vorgesehen ist (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 02.12.2015 - 8 W 117/15, juris Rn. 12;… Gerold/Schmidt, RVG , 22. Aufl. 2015, VV 3104 Rn. 18).

    Eine Analogie scheitert schon daran, dass keine planwidrige Regelungslücke vorliegt (…vgl. für den Zivilprozess: BGH, Beschl. v. 25.09.2007 - VI ZB 53/06, juris Rn. 8; OLG Hamburg, Beschl. v. 02.12.2015 - 8 W 117/15, juris Rn. 13).

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