Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 02.12.2015 - 8 W 117/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Nr 3104 Abs 1 Nr 1 RVG-VV, § 91a ZPO, § 128 Abs 3 ZPO, § 128 Abs 4 ZPO
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung: Entstehung einer Rechtsanwaltsterminsgebühr - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
RVG -VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 ; ZPO § 91a Abs. 1
Anwaltsgebühren bei übereinstimmender Erledigungserklärung und Entscheidung über die Kosten ohne mündliche Verhandlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwaltsgebühren bei übereinstimmender Erledigungserklärung und Entscheidung über die Kosten ohne mündliche Verhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 14.08.2015 - 327 O 128/11
- OLG Hamburg, 02.12.2015 - 8 W 117/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 29.09.2006 - 16 WF 115/06
Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr bei Kostenentscheidung ohne mündliche …
Auszug aus OLG Hamburg, 02.12.2015 - 8 W 117/15
In diesem Verfahren fehlt es indes an der für das Entstehen der Gebühr hier maßgeblichen Voraussetzung, einer vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung (ebenso zum Verfahren nach § 91a BGH NJW 2008, 668; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.2006, Az. 16 WF 115/06, Rn. 5 - zitiert nach juris). - BGH, 25.09.2007 - VI ZB 53/06
Erfallen der Terminsgebühr bei Kostenentscheidungen nach § 91a ZPO
Auszug aus OLG Hamburg, 02.12.2015 - 8 W 117/15
In diesem Verfahren fehlt es indes an der für das Entstehen der Gebühr hier maßgeblichen Voraussetzung, einer vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung (ebenso zum Verfahren nach § 91a BGH NJW 2008, 668; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 29.09.2006, Az. 16 WF 115/06, Rn. 5 - zitiert nach juris).
- OVG Bremen, 22.04.2020 - 1 F 55/20
Erledigung der Hauptsache; Kostenfestsetzungsbeschluss; Terminsgebühr; Kinder- …
Erfasst werden von diesem Ausnahmefall nur Beendigungen von Verfahren durch eine Entscheidung, die an sich aufgrund einer mündlichen Verhandlung zu ergehen hat; es ist also nicht ausreichend, dass ein Verfahren unstreitig beendet wird, in dem normalerweise eine mündliche Verhandlung vorgesehen ist (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 02.12.2015 - 8 W 117/15, juris Rn. 12;… Gerold/Schmidt, RVG , 22. Aufl. 2015, VV 3104 Rn. 18).Eine Analogie scheitert schon daran, dass keine planwidrige Regelungslücke vorliegt (…vgl. für den Zivilprozess: BGH, Beschl. v. 25.09.2007 - VI ZB 53/06, juris Rn. 8; OLG Hamburg, Beschl. v. 02.12.2015 - 8 W 117/15, juris Rn. 13).
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