Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 04.03.2014 - 8 W 12/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 91 ZPO, § 485 ZPO, §§ 485 ff ZPO
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Kosten des Nebenintervenienten aus einem selbständigen Beweisverfahren im anschließenden Klageverfahren - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorheriges Beweisverfahren mit anderen Parteirollen: Wer hat welche Kosten zu tragen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Nebenintervenient - und die Kostenerstattung aus einem selbständigen Beweisverfahren
- Jurion (Kurzinformation)
Kosten eines Nebenintervenienten aus selbständigem Beweisverfahren erstattungspflichtig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit von Kosten des Nebenintervenienten aus einem selbständigen Beweiserverfahren im anschließenden Klageverfahren
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.01.2014 - 313 O 144/11
- OLG Hamburg, 04.03.2014 - 8 W 12/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 1535
- Rpfleger 2014, 631
- BauR 2014, 1526
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05
Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren
Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2014 - 8 W 12/14
Rn. 5 Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gehören zu den Kosten des Klagverfahrens, wenn die Parteien und der Streitgegenstand des Beweisverfahrens identisch sind ( BGH, Beschluss v. 9.2.2006 zum Aktz. VII ZB 59/05, Rn.11 m.w.N. ; Beschluss v. 8.10.2013, Aktz. VIII ZB 61/12, Rn.9 m.w.N.; beide zit. nach juris ).Es ist unschädlich, wenn nur Teile des Streitgegenstandes des selbständigen Beweisverfahrens auch Gegenstand des Klagverfahrens werden ( BGH v.9.2.2006 a.a.O. Rn.12 ).
- BGH, 08.10.2013 - VIII ZB 61/12
Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens als Gerichtskosten des …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2014 - 8 W 12/14
Rn. 5 Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gehören zu den Kosten des Klagverfahrens, wenn die Parteien und der Streitgegenstand des Beweisverfahrens identisch sind ( BGH, Beschluss v. 9.2.2006 zum Aktz. VII ZB 59/05, Rn.11 m.w.N. ; Beschluss v. 8.10.2013, Aktz. VIII ZB 61/12, Rn.9 m.w.N.; beide zit. nach juris ). - BGH, 22.07.2004 - VII ZB 9/03
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klageerhebung gegen einen von …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2014 - 8 W 12/14
Auch ist es unschädlich, wenn von mehreren Antragsgegnern nur einer anschließend verklagt wird ( BGH NJW-RR 2004, 1651 ).
- BGH, 25.08.2005 - VII ZB 35/04
Zulässigkeit eines Kostenantrags im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2014 - 8 W 12/14
Erstattungsfähig können auch Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens sein, das sich auf Tatsachen bezieht, die im Klagverfahren der Rechtsverteidigung dienen ( Senat, Beschluss v. 26.11.2013 zum Aktz. 8 W 106/13; Zöller-Herget, ZPO; 30.Aufl., § 91 Rn.13 "Selbständiges Beweisverfahren"; OLG Nürnberg JurBüro 96, 35; OLG Köln, Beschluss v. 9.6.99 zum Aktz. 17 W 241/98, Rn.4; vgl. auch im Zusammenhang mit einem Kostenantrag nach § 494a Abs. 2 ZPO: BGH , Beschluss v.25.8.2005 zum Aktz. VII ZB 35/04, Rn.9, zit. nach juris ). - BGH, 22.05.2003 - VII ZB 30/02
Voraussetzungen einer Entscheidung über die Kosten des selbständigen …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2014 - 8 W 12/14
Rn. 7 Darüber hinaus ist das im selbständigen Beweisverfahren eingeholte Sachverständigengutachten auch vom Landgericht zur Begründung seines Urteils herangezogen worden, wobei dies für die Kostenerstattung nicht einmal erforderlich gewesen wäre ( BGH MDR 2003, 1130;… Zöller-Herget a.a.O. ). - OLG Köln, 09.06.1999 - 17 W 241/98
Kostengrundentscheidung Beweisverfahren Hauptsacheprozess
Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2014 - 8 W 12/14
Erstattungsfähig können auch Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens sein, das sich auf Tatsachen bezieht, die im Klagverfahren der Rechtsverteidigung dienen ( Senat, Beschluss v. 26.11.2013 zum Aktz. 8 W 106/13; Zöller-Herget, ZPO; 30.Aufl., § 91 Rn.13 "Selbständiges Beweisverfahren"; OLG Nürnberg JurBüro 96, 35; OLG Köln, Beschluss v. 9.6.99 zum Aktz. 17 W 241/98, Rn.4; vgl. auch im Zusammenhang mit einem Kostenantrag nach § 494a Abs. 2 ZPO: BGH , Beschluss v.25.8.2005 zum Aktz. VII ZB 35/04, Rn.9, zit. nach juris ).
- OLG Düsseldorf, 29.10.2021 - 22 U 33/21
Ansprüche aus einem Architektenvertrag für die Leistungsphasen 1 bis 9 für den …
Auf die Parteirolle im Hauptsacheverfahren kommt es nicht an (BGH, Beschl. v. 25.08.2005 - VII ZB 35/04, NJW-RR 2005, 1688; OLG Hamburg, Beschl. v. 04.03.2014 - 8 W 12/14, BeckRS 2014, 12070).
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