Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 11.06.2002 - 8 W 122/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO §§ 31 32
Kostenerstattung: Schutzschrift - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 15.05.2002 - 324 O 176/02
- OLG Hamburg, 11.06.2002 - 8 W 122/02
Papierfundstellen
- MDR 2002, 1153
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 27.06.2002 - 8 W 137/02
Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren für das Einreichen einer Schutzschrift
Dieses Begehren ist gemäß § 32 Abs. 1 BRAGO nicht gerechtfertigt, da dem in der Schutzschrift gestellten Sachantrag keine Bedeutung beigemessen werden kann und er deswegen nicht als notwendig im Sinne des § 91 ZPO zu erachten ist (vgl. HansOLG MDR 1978, 151; JurBüro 1985, 401; 1988, 201; Beschlüsse vom 1. Juni 1989 - 8 W 120/85 - und 11. Juni 2002 - 8 W 122/02 - Gerold-Schmidt, BRAGO , 15. Aufl., § 40 Rn. 30 m.w.N.; anderer Ansicht jedoch insbesondere OLG Koblenz WRP 1995, 246; JurBüro 1990, 1160; offen gelassen in OLG Düsseldorf WRP 1995, 501 m.w.N.).
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