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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.11.2007 - 8 W 1230/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17894
OLG Dresden, 23.11.2007 - 8 W 1230/07 (https://dejure.org/2007,17894)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.11.2007 - 8 W 1230/07 (https://dejure.org/2007,17894)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. November 2007 - 8 W 1230/07 (https://dejure.org/2007,17894)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3
    Kostenlast bei Rücknahme einer Klage, deren Erfolgsaussichten der Kläger im Hinblick auf ihm bislang unbekannte Einwendungen des Beklagten selbst verneint

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen eines generellen Schutzes vor der vollen Kostenlast nach Rücknahme einer Klage nach § 269 Abs. 3 S. 3 Zivilprozessordnung (ZPO); Rechtsfolgen der Verneinung der Erfolgsaussichten eines Klägers während des Rechtsstreits im Hinblick auf ihm bislang unbekannt ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.12.2020 - I ZB 38/20

    Zur Frage der Anwendbarkeit des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO aufgrund des …

    Rn. 25 (3) Nur vereinzelt wird vertreten, § 269 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 ZPO sei auch auf die im Streitfall vorliegende Konstellation einer nie aussichtsreichen Klage anwendbar, zu der der Kläger dennoch veranlasst wurde (…vgl. KG, MDR 2019, 510 [juris Rn. 12];… Foerste in Musielak/Voit aaO § 269 Rn. 13b;… Saenger/Saenger aaO § 269 Rn. 40;… aA KG, NJW-RR 2009, 1411, 1412 [juris Rn. 5]; wohl auch OLG Schleswig…, Beschluss vom 8. Februar 2010 - 17 W 28/09, juris Rn. 16; OLG Dresden, Beschluss vom 23. November 2007 - 8 W 1230/07, juris Rn. 3; offenlassend OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. Februar 2016 - I-6 W 79/15, juris Rn. 14;… dagegen auch BeckOK.ZPO/Bacher aaO § 269 Rn. 14 unter Verweis ua auf BGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - I ZB 37/05, NJW 2006, 775 Rn. 13).
  • AG Brandenburg, 22.01.2009 - 31 C 257/08
    Der § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO bezweckt als Ausnahmevorschrift aber keinen generellen Schutz vor der vollen Kostenlast nach Rücknahme einer Klage, deren Erfolgsaussichten die Klägerseite während des Rechtsstreits im Hinblick auf ihr bislang unbekannt gewesene, aus der Zeit vor der Rechtshängigkeit herrührende Einwendungen der Beklagtenseite selbst verneint ( OLG Dresden, OLG-Report 2008, Seiten 262 f. ).
  • AG Brandenburg, 12.07.2010 - 31 C 321/09

    Räumung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Räumungsklage

    Der § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO bezweckt als Ausnahmevorschrift aber keinen generellen Schutz vor der vollen Kostenlast nach Rücknahme einer Klage, deren Erfolgsaussichten die Klägerseite während des Rechtsstreits im Hinblick auf ihr bislang unbekannt gewesene, aus der Zeit vor der Rechtshängigkeit herrührende Einwendungen der Beklagtenseite selbst verneint (OLG Dresden, OLG-Report 2008, Seiten 262 f.; AG Brandenburg an der Havel, GWF/Recht und Steuern 2009, Seiten 22 ff. = RdE 2009, Seiten 193 ff. = "juris").
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