Rechtsprechung
| OLG Celle, 03.04.2023 - 8 W 124/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Im Eilverfahren zu erlassende Leistungsverfügung bzgl. eines in der Hauptsache bereits anhängigen Anspruchs auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente; Glaubhaftmachen der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung
Verfahrensgang
- LG Bückeburg - 2 O 354/02
- OLG Celle, 03.04.2023 - 8 W 124/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 09.03.2000 - 6 U (H) 28/00
Geltendmachung eines Anspruchs auf Notunterhalt aufgrund unfallbedingter …
Auszug aus OLG Celle, 03.04.2023 - 8 W 124/03
Zwar kommt bezüglich eines in der Hauptsache bereits anhängigen Anspruchs auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente eine im Eilverfahren zu erlassende Leistungsverfügung nach § 940 ZPO ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Behebung einer akuten Notlage des Antragstellers geboten ist, wobei die Anordnung gegenständlich und zur Höhe auf die Deckung eines akuten Notbedarfs zu beschränken ist und diese nur für den Zeitraum in Betracht kommt, der zur Erwirkung eines Titels im Hauptsachverfahren benötigt wird (vgl. auch OLG Celle VersR 1990, 212, OLG Hamm MDR 2000, 847).
- OLG Karlsruhe, 24.06.2026 - 6 W 15/26
Gigabit-Infrastrukturverordnung: Kein Netzausbau gegen den Eigentümerwillen
Dem Gläubiger aus der Nichtleistung drohende Nachteile müssen schwerer wiegen und außer Verhältnis zu dem Schaden stehen, den der Schuldner erleiden kann (Senat, Urteil vom 26. Februar 2025 - 6 U 57/24 , unveröffentlicht; vgl. OLG Düsseldorf, ZVertriebsR 2022, 398, 399; NJW-RR 2023, 1454, 1455; OLG Celle, Beschluss vom 3. April 2023 - 8 W 124/03, juris Rn. 2; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 27. September 2018 - 17 Kart 5/18, juris Rn. 9; MMR 2022, 970, 971; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 640, jeweils mwN). - LG Bückeburg, 24.03.2006 - 2 O 74/02 Rn. 9 Die sofortige Beschwerde des Klägers wies das Oberlandesgericht Celle mit Beschluss vom 03.04.2003 (8 W 124/03 ) zurück (Bl. 153 ff. der Beiakte).
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