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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.06.1985 - 8 W 147/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,12861
OLG Hamburg, 14.06.1985 - 8 W 147/85 (https://dejure.org/1985,12861)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.06.1985 - 8 W 147/85 (https://dejure.org/1985,12861)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juni 1985 - 8 W 147/85 (https://dejure.org/1985,12861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 120, 122; BRAGO § 130
    Prozeßkostenhilfe; Ratenzahlung nach Anspruchsübergang auf Staatskasse.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 941
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 30.07.2013 - 2 W 165/13

    Anforderungen an die Stellung eines eigenen Kostfestsetzungsantrags durch den …

    Auch aus § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ergibt sich nach in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegender Auffassung nicht, dass die Partei dem beigeordneten Rechtsanwalt kein Honorar schuldet, sondern im Gegenteil, dass ein Honoraranspruch entsteht, der Rechtsanwalt ihn aber - ähnlich wie bei einem gestundeten Anspruch - nicht durchsetzen darf (vgl. OLG Koblenz JurBüro 2000, 145 f.; KG Rpfleger 1987, 333; OLG Hamburg MDR 1985, 941; OLG Nürnberg AnwBl. 1983, 570;… Zöller-Geimer, ZPO, 29. Aufl. § 126 Rdnr. 9).
  • OLG Celle, 19.06.2008 - 2 W 126/08

    Schadensersatz gegen einen Architekten wegen fehlerhafter Bauplanung und …

    die Vorschrift führt nur dazu, dass die Durchsetzbarkeit des bestehenden Anspruches wie bei der Stundung gehemmt ist (vgl. OLG Frankfurt KostRespr ZPO, § 122 Nr. 84. OLG Hamburg MDR 1985, 941.
  • BGH, 07.03.1991 - III ZR 101/88

    Vorläufige Einstellung der Ratenzahlungen im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Stellt sich heraus, daß die Kosten anderweit nicht beitreibbar sind, muß die bedürftige Partei die Ratenzahlungen wieder aufnehmen (OLG Hamm Rpfl 1982, 197; OLG Hamburg MDR 1985, 941 [OLG Hamburg 14.06.1985 - 8 W 147/85]; OLG Köln FamRZ 1986, 926; OLG Oldenburg JurBüro 1987, 1834).
  • OLG Schleswig, 15.12.1998 - 9 W 194/98

    Beschwerde der Landeskasse gegen die vorläufige Einstellung auferlegter …

    Auch spricht ihr vorläufiger Charakter, der bei Unpfändbarkeit des Prozeßgegners eine Rückgängigmachung zuläßt (vgl. BGH NJW-RR 1991, 827 ; Bischof AnwBl. 1981, 234; HansOLG Hamburg MDR 1985, 941), dagegen, sie mit der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe gleichzusetzen.
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