Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 03.07.1985 - 8 W 162/85 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 16.03.2015 - 2 W 3/15
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs
Außergerichtliche Vereinbarungen sind im Festsetzungsverfahren nur zu beachten, wenn sie unstreitig sind (LG Köln, JurBüro 2003, 200; OLG Hamburg, JurBüro 1985, 1720;… Zöller/Herget a.a.O., Stichwort "Außergerichtliche Vereinbarungen"). - BVerwG, 05.12.2007 - 4 KSt 1007.07
Anspruch auf die Erstattung einer Terminsgebühr für das Klageverfahren; …
Das rechtfertigt sich aus der Erwägung, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nur bei eindeutigen Verhältnissen die ihm sonst nicht zugängliche und verwehrte Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen selbst zuverlässig vornehmen kann (…vgl. Belz a. a. O.; OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 8 W 162/85 -, JurBüro 1985, 1720; OLG Nürnberg, Beschluss vom 3. Mai 2000 - 13 W 1306/00 -, MDR 2000, 908; LG Köln, Beschluss vom 15. April 2002 - 10 T 54/120 -, JurBüro 2003, 200). - OLG Köln, 09.07.1990 - 16 Wx 173/89
Geltendmachung einer Sondervergütung im Kostenfestsetzungsverfahren; Wirksamkeit …
Auch wenn auf eine außergerichtliche Vereinbarung gestützte materiell-rechtliche Gesichtspunkte in einem Kostenfestsetzungsverfahren ausnahmsweise berücksichtigt werden können, setzt dies jedenfalls voraus, daß sie unstreitig sind (vgl. etwa OLG Hamburg, JurBüro 1985, 1720;… Zöller/Schneider, 15. Aufl., Erl. 21 zu §§ 103, 104 ZPO unter Stichwort "außergerichtliche Vereinbarung" m.w.N.).
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