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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.03.2012 - 8 W 18/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23900
OLG Hamburg, 05.03.2012 - 8 W 18/12 (https://dejure.org/2012,23900)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.03.2012 - 8 W 18/12 (https://dejure.org/2012,23900)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. März 2012 - 8 W 18/12 (https://dejure.org/2012,23900)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Verkehrsanwalts für das Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 20.01.1997 - 13 W 2/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2012 - 8 W 18/12
    Da sich das Revisionsverfahren im Regelfall auf eine rechtliche Überprüfung des Berufungsurteils des Oberlandesgerichts bezieht, werden weitere Tatsacheninformationen in der Regel nicht mehr benötigt (Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.01.2010, 4 W 323/09; Beschluss vom 25.03.2011, 4 W 316/10; OLG Karlsruhe MDR 1997, 508; OLG München MDR 1992, 524).
  • OLG München, 25.10.1991 - 11 W 2472/91
    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2012 - 8 W 18/12
    Da sich das Revisionsverfahren im Regelfall auf eine rechtliche Überprüfung des Berufungsurteils des Oberlandesgerichts bezieht, werden weitere Tatsacheninformationen in der Regel nicht mehr benötigt (Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.01.2010, 4 W 323/09; Beschluss vom 25.03.2011, 4 W 316/10; OLG Karlsruhe MDR 1997, 508; OLG München MDR 1992, 524).
  • OLG Hamburg, 20.08.2013 - 8 W 50/13

    Revisionsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Hinzuziehung eines …

    Rn. 3 Nach gefestigter Rechtsprechung zählen die durch die Hinzuziehung eines Verkehrsanwalts im Revisionsverfahrens entstandenen Kosten grundsätzlich nicht zu den notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO (OLG Hamm, Beschluss vom 12.02.2002, 23 W 450/01; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11.10.2004, 5 W 3428/04; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.09.2010, 4 W 1854/10; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 05.03.2012, 8 W 18/12 - jeweils zitiert nach juris; zur regelmäßig fehlenden Notwendigkeit für das Berufungsverfahren s. BGH NJW 2006, 301 ff).

    Dies beruht maßgeblich darauf, dass sich das Revisionsverfahren im Regelfall auf eine rechtliche Überprüfung des Berufungsurteils bezieht und daher weiterer Tatsacheninformationen in der Regel nicht mehr benötigt werden (s. OLG München MDR 1991, 524; OLG Karlsruhe MDR 1997, 508; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.01.2010, 4 W 323/09; Beschluss vom 25.03.2011.4 W 316/10; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 05.03.2012, 8 W 18/12, Rn. 3 - zitiert nach juris).

  • OLG Schleswig, 16.12.2014 - 9 W 182/14

    Kostenfestsetzungsverfahren: Beschwerderecht des Streithelfers

    Zwar ist streitig, ob im Kostenfestsetzungsverfahren eine Streithilfe möglich ist (…dagegen z.B. Schultes, in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage 2013, § 66 Rn. 2 unter Verweis OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. April 1996, 11 W 44/96, NJW-RR 1997, 509; Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 18. September 2008, 10 Ta 204/06, zitiert nach juris; dafür OLG Celle, Beschluss des vom 30. November 2012, 2 W 306/12, NJW-RR 2013, 446 ff.;… Weth, in Musielak, ZPO 11. Auflage 2014, § 66 Rn. 3;… Herget, in Zöller, ZPO 30. Auflage 2014, § 104 Rn. 21 Stichwort "Nebenintervention"; ohne weitere Begründung OLG Hamburg, Beschluss vom 5. März 2012, 8 W 18/12, zitiert nach juris).
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